Neuregelung beim Kabelanschluss Fernsehfreiheit für Mieter
Gesetzesänderung: Ab dem 1. Juli darf der Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Doch wie reagieren in Klötze die beiden großen Vermieter?

Klötze. - Früher galt Kabelfernsehen als technische Neuheit. Damit möglichst viele davon profitieren können, wurde Vermietern per Gesetz ermöglicht, einen Sammelvertrag für ihre Mieter abzuschließen und den Kabelanschluss über die Nebenkosten abzurechnen. Doch genau das ändert sich jetzt. Denn die Politik hat das Telekommunikationsgesetz novelliert und die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Bereits am 1. Dezember 2021 trat hierzu eine Neuregelung in Kraft, am 30. Juni 2024 läuft eine Übergangsfrist ab. Danach ist endgültig Schluss mit dem sogenannten Nebenkostenprivileg.