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Herbstfeuer Um 19 Uhr ist Schluss mit lustig

Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf hat für mögliche Herbstfeuer coronabedingt strenge Vorgaben formuliert.

Von Walter Mogk 26.09.2020, 03:00

Beetzendorf-Diesdorf l Überall in den Dörfern sind sie zu sehen, die großen Holzhaufen, die eigentlich schon zu Ostern in Flammen aufgehen sollten. Doch die Corona-Pandemie und das damit verbundene Herunterfahren des öffentlichen Lebens sorgten Mitte April dafür, dass nirgendwo eine Osterfeuer-Veranstaltung stattfinden durfte. Die Hoffnung vieler Feuerwehren, Förder- und Dorfvereine, die die Traditionsfeuer veranstalten, ruht deshalb auf dem gerade begonnenen Herbst. Doch sind Herbstfeuer in Corona-Zeiten erlaubt und, wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Der Altmarkkreis Salzwedel hat dazu am 9. und 18. September ein Schreiben an die Kommunen herausgegeben, in dem Handlungsanweisungen für Traditionsfeuer gegeben werden. Demnach ist das kontrollierte Abbrennen des Holzhaufens durch die Feuerwehren im Rahmen ihrer Dienstausübung erlaubt. „Dafür ist dann auch kein Hygie­nekonzept notwendig, da es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt“, erläuterte Verbandsgemeinde(VG)-Bürgermeister Michael Olms im Pressegespräch. Es dürften nur Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr anwesend sein und das Gelände sei bis 22 Uhr zu räumen. Zudem müssten die Wehrleiter Sorge dafür tragen, dass die Regelungen der 8. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes eingehalten und das Feuer zuvor vom Ordnungsamt genehmigt wird.

Aber auch öffentliche Herbstfeuer, die in vielen Orten traditionell mit einem gemütlichen Beisammensein bei Gegrilltem und kühlen Getränken verbunden sind, sind durchaus möglich. Auch hierfür sind allerdings die Vorgaben des Altmarkkreises einzuhalten. Und die besagen unter anderem, dass das Traditionsfeuer in diesem Fall auf die Tageszeit beschränkt sein muss.

Ein Bierchen am Feuer zu fortgeschrittener Stunde fällt damit grundsätzlich flach. Denn nur bis 18 Uhr dürfen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden und spätestens um 19 Uhr muss die Veranstaltung ganz beendet sein. „Dann ist das Veranstaltungsgelände zu räumen“, erklärte Michael Olms.

Neben der Anmeldung des Traditionsfeuers bei der Rettungsleitstelle ist vom Veranstalter auch ein Hygienekonzept beim Altmarkkreis einzureichen. Wenn das genehmigt ist, darf das Feuer stattfinden. Für Verwirrung sorgten Aussagen des Kreises im Schreiben vom 18. September, dass bei „ausreichender“ Beleuchtung und Anzahl von Ordnern großzügigere Regelungen getroffen werden könnten. Die Verantwortung liege aber in jedem Fall vor Ort.

Konkrete Zahlen, wieviel Ordner vorgehalten werden müssen, wurden nicht mitgeteilt. Deshalb hat die Verbandsgemeinde jetzt selbst eine Richtschnur erstellt, um den Veranstaltern in ihrem Verantwortungsbereich etwas in die Hand zu geben. „Auf 20 Personen muss ein Ordner kommen. Dann wird das Feuer genehmigt“, stellte der VG-Bürgermeister klar. Zudem müssten die geltenden Hygieneregeln und die Mindestabstände untereinander eingehalten werden. Auch eine Erfassung der Kontaktdaten der Personen, die die Veranstaltung besuchen, sei notwendig.

In wie vielen Gemeinden es angesichts dieser Auflagen letztlich wirklich öffentliche Herbstfeuer geben wird, bleibt abzuwarten. „Bisher liegen uns lediglich vier Anträge vor“, berichtete Michael Olms. Zwei seien von Feuerwehren eingereicht worden, die sich für die interne Lösung entschieden haben, und zwei weitere von Veranstaltern, die ein öffentliches Feuer planen.

Hauptziel sei es, dass die Osterfeuerhaufen in den Orten verschwinden, so der VG-Bürgermeister. „Die müssen bis Weihnachten weg, das haben wir uns zur Aufgabe gestellt“, erklärte er. Die Feuerwehren hätten jetzt klare Regelungen, dass sie die Haufen zumindest im Rahmen ihres regulären Dienstbetriebes problemlos abbrennen können.