Klimawandel Klötzer Abwasser auf landwirtschaftlichen Flächen soll dem Mangel entgegenwirken
Wasser ist ein kostbares Gut, die Ressourcen sollen geschont werden. Eine neue EU-Verordnung zielt darauf ab, behandeltes Abwasser verstärkt in der Landwirtschaft einzusetzen, hierbei aber den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Der Klötzer Wasserverband stellt sich darauf ein.

Klötze - Wasser wird zur Mangelware. Bedingt durch den Klimawandel mit anhaltenden Hitze- und Dürreperioden gehen die Ressourcen zur Neige. Hinzu kommt, dass Mensch und Industrie einen immer größeren Bedarf haben. Die Europäische Union (EU) beobachtet die Entwicklung mit Sorge und will gegensteuern. Hierzu wurde die sogenannte „Water Reuse Verordnung“ verabschiedet. Diese gilt ab dem 26. Juni 2023 in allen Mitgliedsstaaten und sieht vor, die Wasserknappheit abzumildern. Eine Überlegung ist, die Entnahme aus Oberflächen- und Grundwasserkörpern zu begrenzen und verschiedene Nutzungsarten für behandeltes Abwasser freizugeben. Im Blickpunkt steht dabei die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser in der Landwirtschaft.
„Es geht um die Verregnung auf landwirtschaftlichen Flächen“, brachte es Birgit Lange vom Wasserverband Klötze (WVK) bei der jüngsten Verbandsversammlung auf den Punkt.
Keine Einleitgenehmigung
Für den WVK sei die neue EU-Verordnung von Belang, weil das Klarwasser aus der Immekather Kläranlage schon längst auf landwirtschaftlichen Flächen verregnet wird. Denn in die Jeetze, eingestuft als Flora-Fauna-Habitat, dürfe das Klarwasser nicht eingeleitet werden, erklärte Detlef Bock, Technischer Leiter des WVK, auf Nachfrage. Stattdessen bestehe seit 1992 die wasserrechtliche Erlaubnis, das Klarwasser in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. September auf den Feldern zu verregnen.
So solle auch in Zukunft verfahren werden. Denn: „Wir werden keine Einleitgenehmigung für Immekath bekommen“, vermutete Birgit Lange. Um das Wasser aber auch künftig auf den landwirtschaftlichen Flächen verregnen zu können, „müssen wir was tun“, fügte sie hinzu. Aus der neuen EU-Verordnung gehe nämlich hervor, dass das Klarwasser eine bestimmte Qualität haben muss, um den Schutz der Umwelt und öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten. „Zur Umsetzung dieser Verordnung habe ich einen Gutachter bestellt, der sich mit der Problematik beschäftigen wird“, informierte die WVK-Geschäftsführerin. Die Verordnung werde zwar erst 2023 wirksam, „wir haben also noch Luft“, jedoch sei es besser, die Sache schon jetzt anzugehen, wie Birgit Lange in der Verbandsversammlung meinte. Schließlich sei vieles zu bedenken. So werde verlangt, dass zusätzliche Ablaufwerte untersucht werden, beispielsweise auf Kolibakterien. „Wenn die darin geforderten Werte überschritten werden, sind zusätzliche Aufbereitungsanlagen erforderlich“, machte sie auf mögliche Folgekosten aufmerksam.