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Problem Klärschlamm Wenn nur die Kartoffel nicht wäre

Der Wasserverband Klötze darf den Klärschlamm aus Immekath immer noch nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausbringen.

Von Markus Schulze 21.07.2019, 22:00

Klötze l Um den Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausbringen zu können, hatte der Wasserverband Klötze (WVK) beim Altmarkkreis Salzwedel eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese war nötig geworden, weil sich im Bereich des WVK ein Unternehmen befindet, das Kartoffeln verarbeitet und dessen Abwässer in Immekath geklärt werden. Der Gesetzgeber will aber verhindern, dass sich pflanzliche Krankheiten über den Klärschlamm ausbreiten, insbesondere der sogenannte Kartoffelkrebs. Um eine Ausnahme von der Regel zu erreichen, wandte sich der WVK an die Politik und auch direkt an das sachsen-anhaltinische Landwirtschaftsministerium, das den Landkreisen Anfang 2019 per Erlass gewährte, Sondergenehmigungen zu erteilen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Über Monate wartete der WVK auf eine Antwort des Kreises. „Heute halte ich sie endlich in Händen“, frohlockte WVW-Geschäftsführerin Birgit Lange bei der Verbandsversammlung.

Völlig beiseite geräumt ist das Problem damit aber immer noch nicht, wie Lange durchblicken ließ. So würden die Behörden, gemäß der Auflagen des Ministeriums, nach wie vor auf einen Nachweis pochen, dass der Klärschlamm frei von jeglichen Erregern ist. Der Haken an der Sache: Der Kartoffelbetrieb bezieht seine Erdäpfel wohl auch aus Niedersachsen. Nun werde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen verlangt, dass die Flächen, auf denen die Kartoffeln angebaut werden, frei von Erregern sind. Dazu müssten die Böden untersucht werden. Doch: „Eine solche Freiflächenerklärung zu kriegen, ist aussichtslos“, wie Birgit Lange in mehreren Gesprächen erfahren hat. Für die niedersächsische Landwirtschaftskammer seien solche Untersuchungen nämlich weder möglich noch üblich. Zudem seien die Untersuchungen teuer, wie Raimund Punke, Vorsitzender der Verbandsversammlung, hinzufügte. Und: Da die hiesigen Böden den Kartoffelkrebs-Erreger in sich trügen, sei davon auch in Niedersachsen auszugehen. „Der wird aber nicht durch die Kläranlagen verbreitet“, stellte Punke klar.

Der WVK steckt also weiter in der Zwickmühle. In dem Moment, wenn besagte Freiflächenerklärung vorliegt, könnte der Klärschlamm landwirtschaftlich ausgebracht werden. Aber die Erklärung ist, wie erwähnt, nicht zu bekommen. Laut Lange stünde damit auch fest, dass der Klärschlamm, der in Immekath bisher angefallen sei, eben nicht landwirtschaftlich entsorgt werden dürfe und verbrannt werden müsse. Diese thermische Entsorgung stellt für den WVK jedoch eine weitere Komplikation dar. Denn die Verbrennungsanlagen sind rar, teuer und haben begrenzte Kapazitäten.

Nun läuft es wohl darauf hinaus, dass sich der kartoffelverarbeitende Betrieb an den entstehenden Mehrkosten der Entsorgung beteiligt. Während der Verbandsversammlung sprach Lange davon, mit dem Unternehmen in Verhandlungen getreten zu sein. „Wir werden uns einig werden“, äußerte sie sich optimistisch, wenngleich es schwierig sei, eine genaue Kalkulation zu erstellen, um einen Kostenbetrag zu benennen. Überdies müsste in dem Vertrag bedacht werden, dass der Betrieb nicht auch für Kosten aufkomme, die er nicht zu verantworten habe. „Es gibt ja auch andere Probleme und andere Verursacher“, sagte Lange und erinnerte beispielhaft an das Dilemma vor zwei Jahren, als die Kadmium-Werte im Klärschlamm den Grenzwert überschritten hatten.