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Schweinemast Kunrauer streben dritte Klage an

Weiter kämpfen will die BUND-Ortsgruppe Kunrau gegen den geplanten Bau einer Schweinemastanlage. Es wird eine weitere Klage eingereicht.

Von Siegmar Riedel 11.05.2018, 03:00

Kunrau l Eigentlich war die Frist für den Bau der Anlage bereits am 10. Februar 2018 abgelaufen. „Zu diesem Zeitpunkt hätte die Schweinemastanlage stehen müssen“, erklärte Ralf Kuske vom Vorstand der Ortsgruppe des BUND im Saal des Schlosses. Doch die Investoren hätten beim Landesverwaltungsamt schon im Dezember 2017 eine Fristverlängerung beantragt. Im Ergebnis können sie sich nun bis Februar 2020 Zeit lassen mit dem Bau.

Theoretisch. Denn genau das wollen die Mitglieder der Ortsgruppe in Kunrau weiterhin verhindern. „Bis 2020 haben wir nun die Möglichkeit zum Eingreifen“, verkündete Ralf Kuske vor den rund 30 Mitgliedern der Ortsgruppe. Unter ihnen auch Klötzes Bürgermeister Uwe Bartels und Kunraus Ortschef Uwe Bock.

Die Begründung für die weitere Verlängerung der Frist ist laut Ralf Schumann, Vorsitzender der Ortsgruppe, dass die beiden vorherigen Verfahren noch immer nicht entschieden sind.

Außerdem kam vom Landesverwaltungsgericht die Information, dass zuerst die zweite Klage der Ortsgruppe, also die gegen die erste Fristverlängerung, verhandelt werden soll. Dem stimmte der Vorstand der Ortsgruppe zu. „Falls wir verlieren, haben wir immer noch die erste Klage, also das Hauptsacheverfahren grundsätzlich gegen den Bau der Schweinemast“, erläuterte Ralf Kuske. Der Ortsgruppe bleibe noch bis 23. Mai Zeit, sich zu äußern, ob eine weitere Klage eingereicht wird. „Wir haben schon mit dem Rechtsanwalt darüber gesprochen, auch über die Finanzen, wollen aber alle fragen.“ Die Ortsgruppe hätte jetzt alle Fäden in der Hand, um angemessen zu reagieren.

Burkhard Hartmann bat um Informationen zu den einzelnen Klagen der Ortsgruppe in dem Schweine-Streit. Wie Ralf Kuske erklärte, beziehe sich die erste Klage vom Juni 2013 auf die grundsätzliche Genehmigung des Bauvorhabens, das sei also das Hauptverfahren. Das zweite Verfahren richte sich gegen die erste Fristverlängerung für den Bau, der erstmals im Februar 2017 beendet sein sollte. Kommt es nun zu einer dritten Klage, geht die gegen die zweite Fristverlängerung für den Bau bis 2020 vor.

Weitere Erläuterungen lieferte Uwe Bock. Er sagte, dass die Investoren theoretisch sofort mit dem Anlagenbau beginnen könnten. „Aber das Hauptsacheverfahren ist noch nicht eingeleitet. Es könnte also passieren, dass wir Recht bekommen im Verfahren gegen die Baugenehmigung und die Investoren dann schon gebaute Anlagen abreißen müssen“, verdeutlichte der Ortschef.

Uwe Bock brachte noch einen weiteren Aspekt in die Debatte ein: Seit dem Bauantrag sind einige Jahre vergangen, haben Gerichte darüber entschieden, ist noch mehr Zeit verstrichen. Dann ist die Situation eine andere, eventuell hat sich die Rechtslage geändert. Die Folge: Die beantragte Schweinemastanlage ist möglicherweise veraltet und kann nicht mehr ohne erhebliche Mehrkosten gebaut werden. „Der Schweinemarkt in Deutschland ist voll“, beschrieb Uwe Bock die Situation. „Die Investoren wollen eigentlich auf den europäischen Markt drängen. Das ist aber nicht so von heute auf morgen zu erledigen.“ Die Kunrauer könnten deshalb hoffen, dass solche Groß-Tieranlagen nicht mehr genehmigt werden. Zudem sei nicht klar, ob wirklich alle Landwirte, die zusagten, Gülle abzunehmen, noch dazu stehen werden. „Die Maßgaben für die Gülle werden immer schärfer“, verdeutlichte Uwe Bock. Sein Fazit: „Wir sollten klagen.“ Dem stimmte auch Burkhard Hartmann zu. Ihm sei nicht klar, weshalb der Baubeginn anhand alter Unterlagen genehmigt worden ist.

Ralf Schumann entgegnete: „Die haben noch gar nichts geprüft.“ Und: „Wenn die Investoren gebaut hätten, wäre die Anlage nicht auf dem Stand der Technik. Was die da verkauft haben, ist ein Röhrenfernseher, kein Flachbildschirm.“ Für Günter Zogbaum war klar: „So lange geklagt wird, kann die Fristverlängerung nicht geltend gemacht werden. Deshalb bauen die nicht.“ Bei der Abstimmung votierten die Mitglieder der Ortsgruppe ohne Gegenstimme dafür, eine dritte Klage anzustrengen. Eventuell werden dafür weitere Spenden benötigt. Der Ortschef sagte bereits die Hilfe des Ortschaftsrates zu.