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Stauanlage Ökologische Durchgängigkeit

Anstelle der eingestürzten Stauanlage in der Ohre bei Jahrstedt steht nun ein Provisorium. Dabei soll es aber nicht bleiben.

Von Markus Schulze 07.06.2018, 03:00

Jahrstedt l Am 18. März war die 1956 errichtete Schleuse bei Jahrstedt-Germenau zusammengebrochen. Treibgut und Eis hatten den Wasserstand der Ohre binnen kurzer Zeit um 44 Zentimeter ansteigen lassen. Folge: Das Bauwerk wurde um- und unterspült, das östliche Fundament stürzte ein. Was nun? Die Beteiligten trafen sich am 23. März ein erstes und am 27. April ein zweites Mal. Vom 22. bis 24. Mai errichtete der Unterhaltungsverband (UHV) Obere Ohre im Auftrag der Stadt Klötze ein Provisorium aus Gabionen (Drahtkörbe mit Mineralschotter) und Sandsäcken, damit der benachbarte Angelteich und die angrenzenden Gräben wieder mit Wasser gespeist werden und um die Löschwasserversorgung in Germenau sicherzustellen.

Noch nicht geklärt war aber, wie es nach dem Einsturz der Stauanlage grundsätzlich weitergehen soll. Unter der Leitung der Unteren Wasserbehörde, die beim Landkreis angesiedelt ist, fand dazu am Dienstag eine weitere Beratung statt. Daran nahmen außerdem die Naturparkverwaltung (NPV) Drömling, der UHV Obere Ohre, die Stadt Klötze, Jahrstedts Ortsbürgermeister Randy Schmidt sowie Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde teil. Wie Birgit Eurich, Pressesprecherin des Altmarkkreises Salzwedel auf Anfrage der Volksstimme weiter mitteilte, wurden folgende Ergebnisse erreicht:

1. Der UHV Obere Ohre beantragt über die Wasserrahmenrichtlinie schnellstmöglich Mittel zum Neubau einer für Fische und Kleinstlebewesen ökologisch durchgängigen Anlage aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

2. Bei Errichtung einer regelbaren Anlage bleibt die NPV Drömling wie bisher Inhaberin der Stauerlaubnis.

3. Für die Finanzierung der Unterhaltung und den Betrieb der Anlage soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der NPV Drömling und der Stadt Klötze, die Eigentümerin der Fläche ist, abgeschlossen werden.

4. Zur Sicherstellung der Hochwassersicherheit werden der UHV Obere Ohre und die Stadt Klötze eine Pegelüberwachung durchführen. Ab einem Wasserstand von 90 Zentimetern am Pegel Jahrstedt ist eine laufende Beobachtung erforderlich. Je nach Wetterlage wird dann entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind. Das kann auch so weit gehen, dass bei einem Pegelstand von 105 Zentimetern ein zeitweiser (Teil-) Rückbau erfolgen muss.

5. Zum Schutz der derzeitigen Gabionen-Anlage wird die Stadt Klötze Hinweis-Schilder anbringen, dass es sich hierbei um eine wasserwirtschaftliche Anlage handelt und das Betreten verboten ist. Wünschenswert ist, dass Eltern ihre Kinder darauf hinweisen.