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Wirbel um mögliche Doppelfunktion von Wahlbewerber Wenn der Beetzendorfer Gemeindearbeiter sein eigener Chef ist

Enrico Lehnemann tritt am 6. März als Bürgermeisterkandidat in Beetzendorf an. Sollte er gewählt werden, ist der Gemeinderabeiter plötzlich sein eigener Chef. Ist das überhaupt rechtlich zulässig?

23.02.2022, 05:00
Enrico Lehnemann (links) will am 6. März Beetzendorfer Bürgermeister werden und Amtsinhaber Lothar Köppe (rechts) beerben. Doch darf er im Erfolgsfall weiter als Gemeindearbeiter tätig sein?
Enrico Lehnemann (links) will am 6. März Beetzendorfer Bürgermeister werden und Amtsinhaber Lothar Köppe (rechts) beerben. Doch darf er im Erfolgsfall weiter als Gemeindearbeiter tätig sein? Foto: Walter Mogk

Beetzendorf (wmo) - Bürgermeister und gleichzeitig bei der Kommune angestellt sein – geht das eigentlich? Diese Frage wurde Enrico Lehnemann, der am 6. März als Beetzendorfer Ortschef kandidiert, während der Vorstellungsrunden nicht nur einmal gestellt. Der Groß Gischauer arbeitet derzeit bei der Gemeinde und möchte diese Tätigkeit auch im Falle seiner Wahl nicht aufgeben.