Motorradfreunde bangen Zukunft der Westernstadt am See in Ahlum weiter ungewiss
Die Hoffnung, über eine Außenbereichssatzung die Westernstadt am Ahlumer See nachträglich zu legalisieren, dürfte sich zerschlagen haben. Der Kreis sieht dafür keine Voraussetzungen.

Ahlum/Rohrberg - In ihrem Bemühen, ihre am Ahlumer See ohne offizielle Genehmigung errichtete Westernstadt vor dem behördlich angeordneten Abriss zu bewahren, haben die Biker vom Harley-Davidson-Club (HDC) Ragtag einen Rückschlag erlitten. Der Altmarkkreis sieht keine Möglichkeit, durch den Erlass einer Außenbereichssatzung, wie sie von den Motorradfreunden ins Gespräch gebracht wurde, die Holzbauten nachträglich zu legalisieren. Das bestätigte Pressesprecherin Inka Ludwig auf Nachfrage der Volksstimme.
Eine Außenbereichssatzung könne nur erlassen werden, „wenn in dem Geltungsbereich der Satzung bereits eine Wohnbebauung von eigenem Gewicht vorhanden wäre und die Westernstadt Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen würde“, heißt es. Genau diese Voraussetzungen seien jedoch nicht erfüllt. „An der Westseite des Ahlumer Sees befindet sich keinerlei Wohnbebauung. Darüber hinaus dient die Westernstadt touristischen Zwecken“, erklärte Ludwig. Deshalb komme eine Außenbereichssatzung aus Sicht des Bauordnungsamtes nicht in Betracht.
Zuständig für den Erlass einer solchen Satzung wäre die Gemeinde Rohrberg, die seit Ende 2020 auch Eigentümer des Ahlumer Sees ist und diesen mit einem touristischen Konzept attraktiver für Besucher machen möchte. „Wir setzen auf sanften Tourismus, beispielsweise die Möglichkeit des Campens“, erläuterte Bürgermeister Bernd Schulz während der jüngsten Ratssitzung. Von den anwesenden Einwohnern wurde daraufhin die Frage aufgeworfen, warum die Biker mit ihrer Westernstadt dem entgegenstehen würden und wegmüssten. Dem widersprach der Ortschef. „Es geht nicht darum, die Biker zu vertreiben, sondern ob die Bauten bleiben“, so Schulz.
Ohne Genehmigung gebaut
Für das Bauordnungsamt ist die Sache klar: „Die Bauten wurden ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet. Derzeit sind sie auch nicht genehmigungsfähig“, heißt es. Es bedürfe einer Bauleitplanung durch die Gemeinde. Die Behörde selbst habe wie auch der Kreis darauf keinerlei Einflussmöglichkeit.
Doch die Möglichkeit, einen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, hat der Rohrberger Rat bereits ausgeschlossen. Nach einem Gespräch mit der Gemeinde waren auch die Biker von diesem Vorschlag abgerückt und hatten ihre Hoffnungen ganz auf die Außenbereichssatzung gesetzt. „Doch vom Kreis haben wir jetzt die Auskunft, dass das keine Alternative ist“, erklärte der Bürgermeister im Rat. Zugleich betonte er aber, dass sich „das Thema noch in der Schwebe“ befinde und er bei seiner Ankündigung bleibe, sich mit den Bikern erneut zusammenzusetzen, sobald es neue Erkenntnisse gebe.
Der Kreis hat klargestellt, dass das Bauordnungsamt „nach den tatsächlich vorliegenden Gegebenheiten Maßnahmen zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände anordnen (muss)“, sollte sich die Gemeinde nicht willig zeigen, ihre sogenannte Planungshoheit auszuüben. „Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Abbruch sämtlicher Bauten angeordnet werden müsste“, informierte die Pressesprecherin. Nachdem die Gemeinde dem Bauordnungsamt gegenüber signalisiert habe, dass kein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werde, habe man deshalb mit Datum vom 29. März 2021 ein Anhörungsschreiben verschickt. Das ging an die Kommune als Eigentümer des Sees. In „absehbarer Zeit“ werde aber keine Bauordnungsverfügung erlassen, da mehrmals Fristverlängerung beantragt und gewährt worden sei. Noch ist also Zeit für eine einvernehmliche Lösung.