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A14-Klage Land erfüllt vier von fünf Forderungen

A14-Planfeststellung: Das Land hat vier von fünf Klagegründen der Stadt Seehausen aus dem Weg geräumt. So verzichtet auch sie aufs Veto.

Von Karina Hoppe 11.09.2019, 16:10

Geestgottberg l Die Vereinbarung ist formal mit dem Verkehrsministerium abgeschlossen. In nichtöffentlicher Sitzung am Dienstagabend im Dorfgemeinschaftshaus Geestgottberg stimmten zwölf der 13 anwesenden Seehäuser Räte für die A14-Vereinbarung und damit die große Mehrheit.

Wie der Seehäuser Bürgermeister Detlef Neumann deutlich macht, hat die Wischestadt dank der jetzt aufgehobenen Klageentscheidung mehr Lärmschutz für Geestgottberg-Märsche durchsetzen können. Weiterhin habe man sich darauf verständigt, dass das Radwegenetz im Gemeindegebiet verbessert wird. „Das ist nicht nur eine Willenserklärung“, sondern solle konkret geprüft werden, betont Neumann. Dies betreffe vor allem die L 2 und die K 1020, die von der Zollbrücke Seehausen zur Eisenbahn­brücke Losenrade führt. Genannte K1020 (die alte B 189), die nicht mehr als einem Flickenteppich gleichkommt, betrifft noch ein weiteres Eingeständnis seitens des Ministeriums, wobei der Landkreis Stendal als Mittler fungiert. Dieser erhält nämlich laut Vereinbarung in Jahresscheiben Geld vom Land, um die Kreisstraße auf Landesstraßenniveau auszubauen, sodass sie anschließend hochgestuft werden kann. Und zwar bevor rund um Seehausen die Bagger für die A14 rollen. Ohne Ertüchtigung der Straße, so fürchtete die Stadt, würde man dem dann deutlich vermehrten Verkehr nicht Herr werden.

Die Stadt Seehausen und das Land haben sich darüberhinaus darauf verständigt, dass der im Rahmen des A14-Baus notwendige ländliche Wegebau auf höherer Qualitätsstufe erfolgt.

Indes gibt es in Bezug auf die Klage eine „Kröte“, die Seehausen schlucken muss. Die Alandstraße wird nicht grundhaft neu ausgebaut, lediglich die zur Straße gehörende Krugseebrücke soll erneuert werden. Aber dies war vorher schon errungen. So wird die Kommune im Rahmen des A14-Baus auch das Problem nicht los, dass die Alandstraße zwischen Deich und Krugseebrücke bei Hochwasser „absäuft“, weswegen eine Dammlage in diesem Bereich angestrebt war.

„Schade, dass es überhaupt zur Klage kommen musste“, sagt Detlef Neumann. „Das hätte man sicher auch anders hinbekommen“, ist er überzeugt.

Immerhin vier der fünf Forderungen im Rahmen des Klageweges konnten nun über selbigen erkämpft werden. Für Stadtratsmitglied Susanne Bohlander (Die Grünen), die als einzige gegen die Vereinbarung stimmte, ist dies kein Grund zur Freude. So formulierte sie am Mittwoch: „Verbandsgemeinde und Stadt stellten insgesamt 33 Forderungen an die Planer. Zu diesen Forderungen gehörten die Reduzierung der extremen Dammlage der Autobahn. In Geestgottberg eine Unterführung für den Wahrenberger Weg statt der viel zu steilen Überführung. Der Ausbau der gesamten Alandstraße...“ Laut Bohlander hätte die Stadt Seehausen dank Rechtsschutzversicherung „gelassen in eine Verhandlung vor Gericht gehen können und damit zumindest Verbesserungen an der Alandstraße erreichen können“. Und zwar auch für die Belange, für die die Stadt keinen Rechtsanspruch hat. So habe es der BUND ja vorgemacht.

Wie Verbandsgemeindebürgermeister Rüdiger Kloth mitteilt, habe es sich bei den laut ihm 32 Forderungen um eine „pure Sammlung“ gehandelt. Darunter war im Sinne des Lärmschutzes etwa auch eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. „Da war uns schon klar, dass das nicht durchkommt. Dafür braucht man keine Autobahn zu bauen“, so Kloth. Was die Dammlage und die Überführung in Geestgottberg betrifft, hätten Stadt und Verbandsgemeinde rechtlich schier keinen Klagegrund gehabt. Formal gesehen sei die Klage übrigens nicht zurückgenommen worden, sondern sei „der Grund für eine Klage nicht mehr gegeben“. Was auf das selbe herauskommt.

Für Susanne Bohlander bleibt es ein schlechter Deal: „Was ist mit den Geestgottbergern, die künftig hinter einer elf Meter hohen Mauer (...) und mit dem Verkehrslärm leben sollen, der auf der K 1020 dann durch ihr Dorf rollt. Und wer denkt an die Menschen, die an der jetzt noch ruhigen K 1020 wohnen, wo dann 3000 Autos fahren werden?“

Der Autobahn-Abschnitt zwischen Seehausen und der Elbbrücke Wittenberge stand im Mai kurz vor der Genehmigung, dann erhoben der Umweltverband BUND sowie die Verbandsgemeinde und Stadt Seehausen Klage dagegen, wobei die Klagegründe letzterer quasi identisch sind. Alle drei haben nach Zugeständnissen seitens des Landes ihre Klage zurückgenommen. Kloth und Neumann zeigten sich froh ob dieser Entwicklung.