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Schmerzensgeld Balkonsturz-Opfer verklagen Vermieter

Das Verfahren um einen abgestürzten Notbalkon in Stadtfeld-Ost vor zwei Jahren wird juristisch neu aufgerollt.

11.05.2016, 12:26

Magdeburg l Zwei Opfer von damals klagen gegen den Vermieter und den Erbauer der Konstruktion. Die beiden Kläger, die damals schwer verletzt wurden, fordern mehr als 350 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Fall wird Ende Mai vor der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg verhandelt.

Was war passiert? Am 14. März 2014 brachen an einem Mehrfamilienhaus in Stadtfeld-Ost der Notbalkon und eine Feuerleiter ab. Eine Frau aus Dresden und zwei Männer aus Magdeburg stürzten 14 Meter in die Tiefe und verletzten sich schwer. Das Eisengestell hatte sich aus der Verankerung gelöst. Laut Ermittlern hielten sich die Freunde gleichzeitig auf der Plattform auf, vermutlich, um sich zu sonnen. Der Sturz wurde durch im Hof geparkte Autos, auf denen die Plattform landete, abgefedert. Ermittelt wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und Baugefährdung im Raum. Das Verfahren wurde aber eingestellt. „Die Tat ist verjährt“, hieß es damals als Begründung.

Der Notbalkon an dem Mehrfamilienhaus wurde 1994 angebracht und 1995 baurechtlich abgenommen. Die Aufbewahrungsfrist für die Bauunterlagen war bereits abgelaufen. Mit der Entscheidung, dass die Tat – hier eine unbewusst fahrlässige Körperverletzung – bereits verjährt ist und damit nicht mehr geahndet werden kann, folgte das Amtsgericht damals entsprechenden Urteilen des Bundesgerichtshofes.

Die beiden Verfahren der Kläger werden getrennt von-einander behandelt. In dem ersten Prozess klagt ein zum Unfallzeitpunkt 24-jähriger Student, der sich auf dem Podest aufgehalten hat. Kläger in dem zweiten Verfahren ist ein 26-jähriger Student, der sich ebenfalls auf dem Podest aufgehalten hat. Der 24-jährige Student fordert Schadensersatz in Höhe von knapp 80 000 Euro sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 130 000 Euro. Der 26-jährige Student fordert Schadensersatz von rund 53 000 Euro und Schmerzensgeld von mindestens 110 000 Euro. Die beiden Kläger haben zum einen den Vermieter verklagt. Weiterhin wurde der Mann verklagt, der das Ausstiegspodest und die Leiter im Jahr 1995 errichtet hatte.

Ob die Dresdnerin, die nach dem Unfall im Koma lag, auch ein Verfahren anstrengt, war bis Redaktionsschluss nicht in Erfahrung zu bringen.