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Baumfällungen Bußgeld für Magdeburger Großvermieter

Die Magdeburger Wohnungsgenossenschaft wird für illegale Baumfällungen am Eingang zum Stadtpark mit einem Bußgeld zur Rechenschaft gezogen.

Von Katja Tessnow 26.09.2019, 01:01

Magdeburg l Die Fällung von Büschen und Bäumen am Kleinen Stadtmarsch in Magdeburg hat ein Nachspiel. Dem Auftraggeber, der Magdeburger Wohnungsbaugenossenschaft MWG, steht ein Bußgeldbescheid ins Haus. Auch die ausführende Firma wird mit einem Bußgeld belegt.

Der jetzt bestrafte Vorgang selbst liegt schon neun Monate zurück. Zu Jahresbeginn 2019  ließ die MWG am potenziellen Bauplatz für das gemeinsam mit der Wobau geplante neue Wohnviertel am Eingang zum Stadtpark Bäume und Sträucher beseitigen. Die Umweltbehörde war nicht informiert. Die MWG schuf offenbar übereilt Fakten zur Vorbereitung für das Projekt, für das es bis heute kein Baurecht gibt.

Die Genossenschaft begründete die Rodung auf Nachfrage mit ihrer Verkehrssicherungspflicht. Man habe Bruch- und Totholz sowie abgelagerten Müll beseitigen lassen. Als die Volksstimme bereits im Januar über die Abholzung am Kleinen Stadtmarsch berichtet, sagt einer der vor Ort beteiligten Arbeiter: „Das Gelände könnte ein richtig schönes Biotop sein.“ Offenbar befand sich Schutzwürdiges am Ort. Für die Vernichtung muss die MWG nun bezahlen.

Der Magdeburger Rathaussprecher Michael Reif informierte auf Volksstimme-Anfrage, dass das von der Stadt angestrebte Prüfverfahren „kurz vor dem Abschluss“ stehe. Laut Reif muss das Wohnungsunternehmen mit einem Bußgeldbescheid „in nennenswerter Höhe“ rechnen. Beziffern wollte die Stadtverwaltung die konkrete Höhe nicht. Sie werde sich „in vierstelliger Höhe“ bewegen, hieß es auf weitere Nachfrage.

Unabhängig vom Auftraggeber werde das Gartenbauunternehmen, welches die Rodung im Auftrag der MWG erledigt hat, mit einem Bußgeld belegt. Auch über die hier anstehende Höhe gab die Stadt keine Auskunft.

Die Verwaltung hatte bereits unmittelbar nach dem Vorfall im Januar 2019 ein Prüfverfahren eingeleitet, mit dem zunächst das Umweltamt befasst wurde. Im Anschluss hatte die Bußgeldstelle übernommen und eine Anhörung aller Beteiligten an der Rodung veranlasst. Im Laufe dieses Verfahrens, so Ratshaussprecher Reif, habe die MWG freiwillig angeboten, „zusätzlich zu den im baurechtlichen Verfahren später erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch weitere Ersatzpflanzungen vorzunehmen“. Dazu gehörten fünf Bäume im Wert von rund 1200 Euro, 30 Sträucher (rund 750 Euro) und Nisthilfen im Stadtpark. Der komplette Umfang sei derzeit noch in der Abstimmung.

MWG-Vorstand Thomas Fischbeck meldete sich, um Stellungnahme gebeten, aus dem Kurzurlaub in Portugal zur Sache zu Wort. „Wir haben einen Fehler gemacht und werden jetzt dafür einstehen.“ Dazu bekenne sich sein Unternehmen und auch zur freiwilligen Grün-Leistung über das Bußgeld hinaus. „Uns liegt sehr am Projekt“, sagt Fischbeck und ist sich wohl dessen bewusst, dass sich der „Fehler“ ungünstig in die aktuell kritische Debatte des Gesamtvorhabens einbettet.

Parallel zur Ahndung der Umweltsünde steht das Bauprojekt von MWG und Wobau von gleich mehreren Seiten unter anderem wegen seines Eingriffs ins Stadtgrün und der Vernichtung einer Kleingartensparte unter Beschluss. Die Bürgerinitiative „Rotehornpark Magdeburg retten!“ attackiert die Baupläne ebenso wie die Fraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz im Stadtrat. Sie fordert den sofortigen Stopp des bauvorbereitenden Satzungsverfahrens und die Sicherung des Geländes als Grünfläche. Der Stadtrat diskutiert den Antrag just in seinen Fachausschüssen, bevor er – voraussichtlich im Oktober/November endgültig im Rat zur Abstimmung steht.

MWG und Wobau suchen derweil nach einer mehrheitsfähigen Bauvariante. Vom zunächst geplanten Hochhausbau waren die potenziellen Bauherren zuletzt und unter dem Druck von Kritikern abgerückt. Nach eigenem Bekunden planen die Großvermieter nun eine zurückhaltendere Bebauung mit mehr Rücksicht auf ökologische Interessen.