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Coronavirus Böllern in Magdeburg nicht verboten

Silvester darf in Magdeburg geböllert werden. Doch der Verkauf von Feuerwerk ist wegen der Coronavirus-Pandemie untersagt. Die Regeln:

Von Anja Guse 28.12.2020, 14:20

Magdeburg l Bundesweit ist der Verkauf von Feuerwerk im Jahr 2020 verboten. Öffentliche Feuerwerke sind ebenso tabu. Und auch Oberbürgermeister Lutz Trümper appelliert, das Abbrennen von Knallern, Batterien und Co. in diesem Jahr zu unterlassen. Müssen die Magdeburger also Silvester auf bunte Raketen verzichten? Nein, nicht ganz.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Zünden von Raketen möglich - sofern man diese noch vom vergangenen Jahreswechsel zu Hause hat. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wo werden in diesem Jahr Knaller und Raketen verkauft?

Nirgendwo. Der Verkauf von Silvesterknallern, Batterien und Raketen der Kategorie F2 ist bundesweit untersagt. Untersagt ist auch das "Überlassen" dieser Gegenstände, das heißt die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits zuvor beispielsweise über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Innen-Bundesministeriums.

Ist das Zünden von Rakten grundsätzlich verboten?

Nein. Verboten sind nur öffentliche Feuerwerke (Landesverordnung §4, Absatz 2). Sofern Bürger noch Raketen und Feuerwerk zu Hause haben, dürfen diese im privaten Rahmen unter Einhaltung der üblichen Sicherheits- sowie der aktuellen Corona-Regeln in Magdeburg abgebrannt werden.

Gibt es in Magdeburg Zonen, in denen das Anzünden von Feuerwerk verboten worden ist?

Grundsätzlich dürfen keine Raketen oder ähnliches vor Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen angezündet werden. Darüber hinaus wurden für Magdeburg keine Verbotszonen für Feuerwerk definiert.

Welche Regeln müssen wegen der Corona-Pandemie zu Silvester zusätzlich beachtet werden?

  • Ein Treffen mit Nachbarn, Verwandten oder Freunden ist nur in sehr kleinem Kreis mit insgesamt bis zu fünf Personen möglich. In der aktuellen Verordnung heißt es: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist höchstens mit fünf Personen gestattet. Das gilt auch für private Zusammenkünfte und Feiern. Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt. Davon unberührt bleiben auch Zusammenkünfte mit mehr als fünf Personen des eigenen Hausstandes 
  • Versammlungen sind vom 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 8 Uhr, untersagt
  • Alkohol darf nicht in der Öffentlichkeit konsumiert werden

Welche Strafen drohen, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden?

Pro Person können mindestens 50 Euro Bußgeld fällig werden. Die Bußgelder im Überblick gibt es hier.

Warum appellieren Oberbürgermeister Lutz Trümper und andere Politiker, auf Feuerwerk gänzlich zu verzichten?

Trümper begründet seine Bitte in einer Pressemitteilung so: "Das Gefahrenpotenzial ist einfach zu groß! Unfälle mit verletzten Personen wären eine zusätzliche Belastung für die Krankenhäuser."