Sudturm-Grundstück wird zwangsversteigert / Verkäufer und Investor im Rechtsstreit Bördebrauerei: Filmkulisse entwickelt sich zum Schauplatz für Immobilien-Thriller
Eigentlich sollte die einstige Kulisse für Nachkriegsfilme auf dem ehemaligen Brauereigelände in der Sieverstorstraße zum schmucken Wohngebiet umgebaut werden. Doch nun ist es Schauplatz eines Immobilien-Thrillers. Der Sudturm soll zwangsversteigert werden.
AlteNeustadt l Die Alte Neustädter befürchteten es schon fast, als es auf dem Gelände der ehemaligen Bördebrauerei nach dem ersten Spatenstich 2009 einfach nicht mehr weiterging. Inzwischen ist es Gewissheit. Es läuft vor dem Amtsgericht ein Antrag auf Zwangsversteigerung.
Ausgangspunkt des Immobilien-Thrillers ist der Kauf des Sudturms durch den Inhaber eines Magdeburger Planungsbüros, Wolfgang Langhoff. Bisheriger Eigentümer der Fläche war Georg Beckers, senior, der sich das Grundstück der ehemaligen Bördebrauerei im Jahr 2003 "angeeignet" hatte. Das heißt, das Grundstück war vom Vorbesitzer aufgegeben worden und Georg Beckers ließ sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen. Ein Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch macht den ungewöhnlichen Eigentümerwechsel möglich.
Wolfgang Langhoff wollte nun aus dem denkmalgeschützten Gebäude ein Haus mit zwölf Loft-Wohnungen bauen. Das Projekt erhielt am 18. September 2009 eine ernstzunehmende Chance mit einem Fördermittelbescheid "Städte- und wohnbauliche Modellprojekte in Sachsen-Anhalt" über 614556,30 Euro. Die Volksbank Magdeburg gab eine Kreditzusage in Höhe von 1,33 Millionen Euro. Alles schien mit dem ersten Spatenstich in Anwesenheit des Landesbauministers, des Baubeigeordneten Dieter Scheidemann und von Vertretern der Stadtverwaltung am 27. Oktober 2009 sich zum Guten zu wenden. Doch so kommt es nicht. Der Kaufvertrag musste mehrmals geändert werden. Die Kaufsumme ist bis heute nicht vollständig gezahlt.
Glaubt man dem Bauherrn Langhoff, drehe sich der Zankapfel nur noch um eine der noch nicht gebauten Wohnungen. Dort wollte Georg Beckers, senior, ursprünglich einziehen. Nach langem Hin und Her verzichtete er darauf und habe sich aber über einen Schuldbrief über 200000 Euro finanzielle Rechte gesichert. Dieser soll nach Darstellung von Wolfgang Langhoff treuhänderisch bei einem Notar gelegen haben. Dort sollte er auch bleiben. Aus bisher nicht bekannten Gründen sei der "Brief" dennoch herausgegeben worden, so Langhoff. Es erfolgte eine Eintragung jener Grundschuld von 200000 Euro in das Grundbuch. Die Volksbank hat, weil der Brief nun im Grundbuch eingetragen ist, die Kreditsumme nicht herausgegeben. Vertraglich sei nämlich ein unbelastetes Grundbuch für das Grundstück nötig. Wolfgang Langhoff habe bisher das Gericht deshalb nur nicht eingeschaltet, "weil eine Verhandlung das Projekt mindestens um ein Jahr zurückwerfen würde." Er werde nun aber Klage einreichen.
Georg Beckers, senior, stellt die Sache wiederum anders dar. Er sagt: "Ohne den Kaufpreis gezahlt zu haben, ist der Käufer Herr Wolfgang Langhoff bereits als Eigentümer im Grundbuch seit 24. August 2010 eingetragen worden." Das habe er aber mehr oder weniger zugelassen, um das Projekt nicht zu gefährden. Schließlich wollte auch er, dass es auf dem Gelände vorangehe. Georg Beckers, junior: "Die Volksbank wollte zur Auszahlung des Darlehens an den Schuldner Herrn Wolfgang Langhoff die Einebnung der Abbruchhalden und für die Finanzierung den ersten Rang im Grundbuch eingeräumt bekommen. Wir haben sogar schon die Löschungsbewilligung für seine vorrangige Grundbuchabsicherung dem Notar treuhänderisch hinterlegt." Als Gegenleistung sei der geänderten Kaufvertragsurkunde zu entnehmen, dass der verbliebene Kaufpreis in Höhe von 190000 Euro fällig und zu zahlen sei. "Die Volksbank blockiert jetzt alles, indem sie nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt", erklärt Georg Beckers, junior.
Volksbank-Vorstandsvorsitzender Helmut H. Seibert sagte der Volksstimme: "Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Allerdings kann ich nicht weiter darauf eingehen, weil wir das Bankgeheimnis wahren müssen." Er versichere aber, dass seine Bank alle Verträge einhalte. Der von Langhoff angesprochene Grundschuldbrief über 200000 Euro sei aus Sicht der Beckers wiederum "ohne Bedeutung". Diese Grundschuld sei zum einen "nachrangig" gegenüber der Bankeintragung über 1,33 Millionen Euro und zum anderen bleibe es dabei, dass die Frage der Fälligkeit des Kaufpreises davon nicht berührt sei.