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Brandruine Magdeburger Hafenmühle ist verkauft

Die vor bald acht Jahren abgebrannte Hafenmühle ist verkauft. Der Käufer will sie angeblich für Wohnzwecke denkmalgerecht sanieren.

Von Stefan Harter 08.02.2018, 00:01

Magdeburg l „Ich wollte Ihnen nur sagen, dass die alte Hafenmühle verkauft ist.“ Mit diesem Satz meldete sich der bisherige Eigentümer Georg Beckers in der Volksstimme-Redaktion und verkündete die mögliche Sanierung eines der größten Schandflecke in der Alten Neustadt. Die um 1900 erbaute Hafenmühle an der Ecke Theodor-Kozlowski-Straße/Hafenstraße hatte bereits jahrelang leergestanden, als sie 2010 durch ein Großfeuer mehr oder weniger komplett zerstört wurde. Auf über zwei Millionen Euro wurde damals die Schadenssumme geschätzt. Ein Wiederaufbau galt aus Sicht der Stadtverwaltung als unsinnig.

Beckers, dem auch weitere Gebäude und Gründstücke im Stadtteil gehören, vor allem die Flächen der ehemaligen Börde-Brauerei, hatte sich damals das „herrenlose“ Grundstück angeeignet und versuchte es seitdem, gewinnbringend zu verkaufen.

Das scheiterte bislang allerdings, wohl auch, weil direkter Nachbar die Kaffeefabrik von Röstfein ist. Eine mögliche Wohnnutzung als Zukunft für die Brandruine vis-à-vis des Unternehmens hatte Magdeburgs Baubeigeordneter Dieter Scheidemann schon früher äußerst kritisch gesehen. „Wenn man an dieser Stelle Wohnbebauung zulassen würde, könnte damit ein gutlaufender Betrieb zum Beispiel mit Lärmschutzauflagen negativ beeinflusst werden“, hatte er 2010 nach dem Brand erklärt.

Doch laut Georg Beckers will der neue Eigentümer der Hafenmühle diese dennoch nicht etwa abreißen, sondern sie denkmalgerecht sanieren und Loftwohnungen einrichten. Auch die Villa davor sei verkauft worden, allerdings nicht von ihm, sagt Beckers.

Der Bitte um einen Kontakt zur Volksstimme-Redaktion hat der neue Eigentümer bislang noch nicht entsprochen.

Fest steht jedoch: An den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans für das Areal (Nr. 178-4/ Teilbereich B „Südlich Hafenstraße“) hat sich nichts geändert. Nach wie vor ist dort lediglich Gewerbe zulässig. Für die Nutzung als Wohnraum müsste der B-Plan erst entsprechend geändert werden. Dies ist in den meisten Fällen ein langwieriges Verfahren. Bislang gibt es diesbezüglich laut Dieter Scheidemann auch noch keine Bemühungen seitens des Eigentümers. „Konkrete Konzepte oder ein Bauantrag liegen der Stadtverwaltung nicht vor“, teilt er auf Volksstimme-Anfrage mit.

Bei dem Großfeuer Ende Juli 2010 stand damals schnell Brandstiftung als Ursache fest. Binnen Minuten hatte das komplette Gebäude in Flammen gestanden, obwohl es eigentlich beräumt gewesen war. Zu diesem Zeitpunkt hatte es ebenfalls Sanierungspläne gegeben. Ein Unternehmen wollte auch Loftwohnungen einrichten. Beckers kam dem jedoch zuvor, indem er sich das im Grundbuch als „herrenlos“ geführte Areal sicherte.