1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Weniger Verkehrsdelikte in Magdeburg

Bußgelder Weniger Verkehrsdelikte in Magdeburg

Das Magdeburger Ordnungsamt hat 2020 deutlich weniger Verkehrsdelikte geahndet als im Vorjahr. Das liegt an der Aufgabenverschiebung.

15.01.2021, 17:41

Magdeburg (vs) l Das Magdeburger Ordnungsamt zieht Bilanz. Nach Angaben der Stadtverwaltung ist die Zahl der geahndeten Verkehrsverstöße 2020 gesunken. Insgesamt haben die Mitarbeiter des Ordnungsamtes fast 110.000 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt. Die Zahl der Vergehen ist aber im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. 2019 wurden knapp 145.000 Delikte im ruhenden und fließenden Verkehr registriert. Dies teilte die Stadtverwaltung mit.

Der Rückgang hänge mit der Verschiebung der Aufgaben des Ordnungsamtes zu tun, das 2020 vor allem die Einhaltung der verschiedenen Corona-Eindämmungsverordnungen kontrolliert hat, lautet die Erklärung in der Mitteilung. Gegen die Landesverordnungen zur Eindämmung des Coronavirus wurden im Jahr 2020 525 Vergehen festgestellt und dementsprechende Verfahren eingeleitet. Die Höhe der Bußgeldbscheide beläuft sich insgesamt auf 97.075,50 Euro. Davon wurden bereits 45.085,00 Euro gezahlt. Weitere 5.451 Euro wurden in Form von gemeinnütziger Arbeit angeordnet.

Die Zahl der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung hat in der Landeshauptstadt deutlich abgenommen. So wurden 2019 noch 88.803 Delikte gegen Falschparker und wegen Parken ohne Parkschein registriert, 2020 waren es nur 69.089. Die Einnahmen der Stadt belaufen sich für das Jahr 2020 auf 1,2 Millionen Euro. Das sind 200.000 Euro weniger als im Vorjahr.

Auch beim sogenannten fließenden Verkehr wurden weniger Verstöße festgestellt. So wurden 2019 noch 56.142 Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit in Magdeburg eröffnet. 2020 hingegen waren es 40.255 Verstöße. 2019 betrugen die Einnahmen aus Delikten im fließenden Verkehr rund 1,1 Millionen Euro, 2020 waren es hingegen nur noch 900.000 Euro, so die Stadtverwaltung.