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Regelung Corona in Magdeburg: Gesundheitsamt verschickt keine Quarantänebescheide mehr

Das Gesundheitsamt Magdeburg stellt ab sofort keine Quarantänebescheide für Corona-Infizierte mehr aus. Ein positiver Testnachweis und die gültigen Isolationsregeln seien ausreichend als Beleg, heißt es.

Von Ivar Lüthe 16.05.2022, 19:23
Wer nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet ist, bekommt keinen extra Quarantänebescheid vom Gesundheitsamt mehr. Laut Allgemeinverfügung ist das nicht mehr notwendig. Die gültige Isolationsregelung und ein positiver Testnachweis reichen zur Begründung der Absonderung aus, heißt es.
Wer nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet ist, bekommt keinen extra Quarantänebescheid vom Gesundheitsamt mehr. Laut Allgemeinverfügung ist das nicht mehr notwendig. Die gültige Isolationsregelung und ein positiver Testnachweis reichen zur Begründung der Absonderung aus, heißt es. Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa

Magdeburg - Magdeburger, die mit dem Coronavirus infiziert sind, bekommen keinen Quarantänebescheid mehr vom Gesundheitsamt. Die Stadt verweist dabei auf die aktuell gültige Allgemeinverfügung, in der die Absonderungsregeln für Corona-Infizierte festgeschrieben sind. Diese Allgemeinverfügung sowie ein Labornachweis eines positiven PCR-Tests oder der Nachweis eines positiven Antigen-Schnelltests sind ausreichend, um die Absonderung zu begründen, heißt es.

Die häusliche Absonderung ist nur noch für nachweislich infizierte Personen notwendig. Die Isolation beginnt an dem Tag, an dem der positive PCR- oder zertifizierte Antigen-Schnelltest abgenommen wurde. Die Dauer der häuslichen Isolation beträgt fünf Tage.

„Nach Ablauf der häuslichen Isolation von fünf Tagen wird dringend empfohlen, wiederholt eine Selbsttestung mit einem Antigen-Schnelltest durchzuführen und die Selbstisolation erst dann zu beenden, wenn eine Negativtestung vorliegt“, heißt es in der Allgemeinverfügung.

Für Kontaktpersonen, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen (Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen), gilt die dringende Empfehlung, für die Dauer von fünf Tagen die Kontakte selbstständig zu reduzieren und zusätzlich eine tägliche Testung durchzuführen.

Mitarbeiter im Gesundheitswesen müssen sich freitesten

Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die nachweislich mit Covid-19 infiziert sind, müssen sich ebenfalls für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Sie sind allerdings weiterhin an eine Freitestung gebunden: Vor Wiederaufnahme der Tätigkeit muss eine Freitestung ab dem fünften Tag der Isolation erfolgen. Die betroffene Person muss zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Sollte das Ergebnis der Freitestung positiv sein, verlängert sich die häusliche Isolation automatisch um zwei weitere Tage.

Für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gelten keine behördlichen Quarantäne-Anordnungen mehr, sondern lediglich die Empfehlung, sich ebenfalls zu isolieren und sich täglich selbst zu testen. Für Kontaktpersonen, die im Gesundheitswesen tätig sind, wird ebenfalls dringend empfohlen, die Kontakte zu reduzieren. Zusätzlich gilt hier die Pflicht zur täglichen Testung mit einem Antigen-Schnelltest.

Nach Beendigung der Isolierung oder Quarantäne wird eine Kontaktreduktion und das kontinuierliche Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Kontakt mit anderen Personen empfohlen. Diese Empfehlung gilt bis zum 14. Tag nach Beginn der Isolation oder Quarantäne.

Amtsarzt: Mehr Eigenverantwortung

Sollten nach Beendigung der Isolation oder Quarantäne innerhalb dieser 14 Tage Symptome auftreten, die auf eine Corona-Erkrankung hinweisen, sollte sofort eine Selbstisolierung und mindestens ein zertifizierter Antigentest durchgeführt werden. Bei einem positiven Test gilt die betroffene Person als infizierte Personen und hat sich umgehend in häusliche Isolation zu begeben.

Wer infiziert war, kann auf Basis des Infektionsschutzgesetzes in einer Apotheke ein digitales Genesenenzertifikat mit dem Testergebnis erhalten, sofern dies notwendig und gewünscht ist und die Apotheke diesen Service anbietet, so die Stadtverwaltung.

Amtsarzt Dr. Hennig unterstützt das einheitliche Vorgehen der Länder bei den Absonderungsregelungen, wie er sagt. Die sinkenden Infektionszahlen würden den Wechsel hin zu mehr Eigenverantwortung zulassen. „Das A und O ist die Eigenverantwortung, sich an die Regelungen der Absonderung zu halten“, so der Amtsarzt.