Ordnungsamt Corona-Kontrolle in Magdeburger Geschäften: Werden die Vorgaben eingehalten?
Das Magdeburger Ordnungsamt hat in mehreren Geschäften kontrolliert, ob die Vorgaben der Corona-Schutz beachtet wird. Die Stadt zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden.
Magdeburg. Wird in Magdeburg in den Geschäften der Corona-Schutz eingehalten? Dieser Frage gingen Mitarbeiter des Magdeburger Ordnungsamts am 27. und am 28. April 2021 nach. Sie kontrollierten insgesamt 57 Geschäften des Einzelhandels, wie die Stadt mitteilte.
Es sei überprüft worden, ob die Inhaberihren Verpflichtungen zur Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes mit der sogenannten Bundes-Notbremse nachkommen. Besonderes Augenmerk wurde auf die Einhaltung der Maskenpflicht, die maximale Kundenanzahl in den Geschäften und die Vorlage eines negativen Testergebnisses gelegt.
Vorwände vorgebracht
Die zunächst verdeckt auftretenden Beamten wurden in keines der stichprobenartig ausgewählten Geschäfte ohne negatives Testergebnis eingelassen. Alle kontrollierten Einrichtungen hielten sich streng an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes.
Und der Test des Ordnungsamts ging noch weiter: Die Frauen und Männer versuchten Einwände vorzubringen, um auch ohne aktuellen Test hineingelassen zu werden. Ihnen wurde der Eintritt trotzdem verwehrt. Im Einzelnen wurden drei Baumärkte, zwei Elektrofachmärkte, zwei Möbelhäuser, zwölf Schuhgeschäfte, 18 Bekleidungsgeschäfte und 20 weitere Geschäfte kontrolliert.
Ein Lob zum Abschied
Zum Ende der Kontrollen gaben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts zu erkennen. Und sie lobten das jeweilige Personal für ihr konsequentes Verhalten.
Magdeburg liegt Ende April bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150 Covid-Infektionen pro 100.000 Einwohner. Zwar sprach inzwischen Gesundheitsamtsleiter Eike Hennig von seiner Hoffnung, dass die Magdeburger den Wert in den kommenden Tagen unter die 100er-Marke drücken können. Falls die Marke nicht wieder überschritten wird, könnte über Lockerungen bei den Corona-Einschränkungen nachgedacht werden.
Doch bis dahin gelten die aktuellen Auflagen weiter. Neben den Vorgaben im Handel betrifft dies unter anderem auch das nächtliche Ausgehverbot.