1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Ärger um untersagten Zoobesuch in Magdeburg

Corona-Krise Ärger um untersagten Zoobesuch in Magdeburg

Nachdem eine Corona-Streife in Magdeburg Zoo-Besucher aus anderen Bundesländern gestoppt hatte, schildern Betroffene das Geschehen.

Von Ivar Lüthe 11.05.2020, 01:01

Magdeburg l Am ersten Mai-Wochenende hatte das Magdeburger Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei verstärkt vor dem Zoo die Einhaltung der Corona-Bestimmungen kontrolliert. Mehr als 70 Verstöße gegen die Einreisebestimmungen aus anderen Bundesländern habe man an den zwei Tagen festgestellt, informierte die Stadtverwaltung im Nachgang.

„Hier wurde nicht gegen Touristen vorgegangen, sondern pauschal gegen alle Fahrzeuginsassen, die mit einem Pkw mit Kennzeichen eines anderen Bundeslandes ankamen“, berichtete eine Volksstimme-Leserin nach der Kontrolle. „Unsere Tochter, Studentin an der TU Braunschweig, kommt aufgrund der Epidemie und des eingeschränkten Studienbetriebs wieder zeitweise zu uns. Auch am ersten Mai-Wochenende. Da sie Geburtstag hatte, kam auch ihr Lebenspartner zu Besuch. Also in unseren Augen alles Reisen aus familären Gründen“, berichtete die Magdeburgerin.

Dass sie derzeit auf Familienbesuch in der Landeshauptstadt weilen und im Rahmen dessen den Zoo besuchen wollten, habe sie auch den Mitarbeitern der Ordungsamtes vor Ort gesagt, erzählt die junge Frau der Volksstimme. Doch vom Ordnungsamt sei die Erklärung nicht akzeptiert und mit der Bemerkung widersprochen worden, dass es Reisen aus familären Gründen nicht gebe. Beiden sei eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 250 Euro wegen Fahrten aus touristischen Gründen angekündigt worden.

„Davon abgesehen, dass Reisen aus familiären Gründen sehr wohl erlaubt sind, frage ich mich: Wenn man in Magdeburg zu Besuch ist, dann darf man doch auch vor die Tür treten. Spazierengehen oder ein Besuch im Park ist doch erlaubt. Warum wurden wir also nicht in den Zoo gelassen und schon direkt vorher abgefangen?“, so die junge Frau.

Die Volksstimme hakte bei der Stadtverwaltung nach. Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra erklärte dazu: „Solche Aussagen können vor Ort kaum geprüft werden. Die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten nehmen vor Ort nur einen möglichen Tatbestand auf und leiten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein“. Die Bußgeldstelle gebe dann den Betroffenen im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Dann werden die Angaben geprüft. Unter Umständen würden auch weitere Zeugen befragt. Sollten sich die Angaben bestätigen, werde das Verfahren eingestellt.

Zum vorliegenden Fall sagte die Rathaussprecherin: „Wenn die Eltern der jungen Frau tatsächlich in Magdeburg wohnen, dann ist natürlich die familiäre Einreise nach Sachsen-Anhalt erlaubt. Und während des Aufenthaltes ist es auch möglich, spazieren zu gehen oder den Zoo zu besuchen.“

In dem Fall jedoch musste das junge Pärchen unverrichteter Dinge abziehen und muss sich nun im behördlichen Verfahren erklären.