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Corona-Krise Stadt wirft Magdeburgern Hysterie vor

Vier Kinder spielen auf der Wiese. Sofort wird das Ordnungsamt gerufen. Neigen die Magdeburger etwa zur Übertreibung? Die Stadt sagt Ja.

Von Anja Guse 27.03.2020, 11:47

Magdeburg l Die Corona-Regeln des Landes geben es vor: Das Schwatzen dreier Nachbarn auf einer Bank ist ebenso verboten wie das Spielen mehrerer Kinder auf einer Wiese, ganz zu schweigen vom Toben auf einem Spielplatz. Ebensowenig erlaubt sind so genannte Corona-Partys, bei denen in der Öffentlichkeit - oft in kleinen Gruppen - gemeinsam Alkohol getrunken wird. Und überhaupt: Wer seine Zuhause verlässt, darf dies derzeit nur noch mit einem triftigen Grund.

Die meisten Magdeburger nehmen diese Regeln sehr ernst und bleiben während der Corona-Krise zu Hause. Viele Bürger sehen es zudem als ihre Pflicht an, Verstöße, die sie beobachten, dem Ordnungsamt Magdeburg zu melden. Doch das muss nicht sein, meint nun die Stadt und bittet darum, "mögliche Kleinstverstöße" wie die genannten Beispiele, "nicht zu melden bzw. nicht zu dramatisieren".

Sind die Magdeburger also hysterisch? Oder doch nur pflichtbewusst?

Die Stadt Magdeburg begründet ihren Aufruf mit einer möglichen Gefahr für die Einsatzkräfte und andere Bürger. So heißt es in der Mitteilung: Die Mitarbeiter würden sich "bei Einsatzfahrten aufgrund einer angenommenen hohen Gefahrenlage selbst und andere Verkehrsteilnehmer gegebenenfalls gesteigerten Risiken" aussetzen. Und weiter: "Durch Unterlassen unnötiger Anrufe wird die Hotline entlastet. Die Einsatzkräfte sind im Stadtgebiet unterwegs und stark ausgelastet. Sie können nicht auf alle solche Meldungen zeitnah reagieren."

78 Anrufe waren am 26. März 2020 allein beim Ordnungsamt eingegangen, teilte die Stadt mit. Viele Anrufer hätten Fragen zu den Regelungen gehabt. Zudem habe es etliche Hinweise auf Kinder gegeben, die trotz Verbot auf abgesperrten Spielplätzen gesehen wurden. Gegen 20.45 Uhr wurde auch eine Corona-Party in Neu-Olvenstedt gemeldet. Hier sollen vier Personen gemeinsam Alkohol getrunken und Musik gehört haben. Das soll auch außerhalb der Wohnung geschehen sein.

Zudem berichtet die Stadt von Anrufen, die an Scherze erinnern würden. So habe eine Frau ihre Bekannte anzeigen wollen, die mit ihren Kindern auf einem Spielplatz spielen und dies über ein soziales Medium allen Bekannten mitteilen würde. Auf die Frage des Hotline-Mitarbeiters, wo sich der Spielplatz befände, wusste die Anruferin keine Antwort. Die Stadt zeigte für Anrufe dieser Art kein Verständnis.

Insgesamt wurden am Donnerstag bei den Streifen von Ordnungsamt und Polizei bis etwa 22 Uhr 150 Betriebs- und Gaststätten, 38 Grünflächen und 170 Spielplätze im Stadtgebiet kontrolliert. Im Einzelnen waren das:

  • 20 Bau- und Gartenmärkte,
  • 44 Gaststätten (ein Verstoß gegen Aufenthaltsregel) sowie
  • 86 Ladengeschäfte (ein Verstoß gegen die Schließverpflichtung).

Die Stadt weist noch einmal darauf hin, dass der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nebst einem Dokument, aus dem die Wohnanschrift der Person ersichtlich ist, mitzuführen und auf Verlagen der Polizei oder der Sicherheitsbehörde zur Prüfung auszuhändigen ist.

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