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Coronavirus Schulchef will Maskenpflicht im Unterricht

Eine durchgängige Maskenpflicht an weiterführenden Schulen fordert der Leiter des Magdeburger Domgymnasiums.

Von Christina Bendigs 21.11.2020, 00:01

Magdeburg l Der Schulleiter des Magdeburger Domgymnasiums, Dietrich Lührs, kritisiert die Ergebnisse des Corona-Gipfels, der Anfang der Woche stattgefunden hatte und beklagt den daraus entstehenden Zeitverlust bei der Pandemiebekämpfung. In Bezug auf die Schulen sei eine Chance vertan worden, findet Lührs. Es sei unbegreiflich, warum entgegen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und namhafter Virologen für die weiterführenden Schulen ab Klasse 5 immer noch keine Maskenpflicht auch für den Unterricht angeordnet sei.

„Unterricht mit Maske ist zwar anstrengend, aber immer noch besser als noch so gut organisiertes Homeschooling“, sagt Lührs. Auch ein Teilen der Lerngruppen im sogenannten Wechselmodell hält Lührs, anders als manche Lehrerverbände es fordern, zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Dies sollte eher am Ende der Maßnahmen stehen.

Am Domgymnasium habe es bisher einen nachgewiesenen Corona-Fall gegeben, der von außen in die Schule getragen worden sei. Die Maskenpflicht im Unterricht und andere Maßnahmen hätten sicher mit dazu beigetragen, dass sich in der Folge keine Mitschüler und Lehrer angesteckt hätten, erklärt Lührs, der eine flächendeckende, durchgängige Maskenplicht für die weiterführenden Schulen für angemessen hält. Nur so seien Schulschließungen in den nächsten Wochen oder Monaten zu verhindern.

Es sei keinem vermittelbar, wenn überall, sogar im Freien bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50 Metern eine Maskenpflicht gilt, dies in Schulen aber im Unterricht nicht gelten soll.

Es sei absolut widersinnig, im öffentlichen und privaten Bereich quasi eine Begegnungssperre einzurichten und in Schulen tagtäglich Massenbegegnungen ohne durchgängige Maskenpflicht zuzulassen.

Daniela Möcker als Leiterin des Magdeburger Hegel-Gymnasiums gehört selbst zu den Lehrkräften, die während des Unterrichts freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch Schülern und Lehrern sei es freigestellt, eine Maske während des Unterrichts zu tragen. Verbindlich sei die Maskenpflicht wie im Rahmenhygieneplan vorgeschrieben aber lediglich auf den Fluren und dem Schulhof, nicht aber in den Klassenräumen. Solange es keine entsprechenden Entscheidungen vom Land gibt, werde sie dies auch nicht einfordern.

Lehrern, die zur Risikogruppe zählen, seien FFP2-Masken zur Verfügung gestellt worden. Ob das Tragen einer Masken über die komplette Unterrichtszeit zumutbar wäre? „Es stellt schon eine Belastung dar, zumal in den Pausen die Maskenpflicht gilt“, sagt Daniela Möcker, „aber es ist nicht unüberwindbar.“ Ihr sei bewusst, dass etwa bei Jugendlichen in der Pubertät die Haut durch eine Maske belastet sei, „aber das muss man vor dem Hintergrund der Pandemie dann vielleicht hinten anstellen“, so Möcker weiter. Grundsätzlich fände sie es gut, „wenn unsere Schüler besser geschützt wären“. Die Schulleiterin ist sich sicher, dass das Tragen einer Maske schützt.

Eher skeptisch sieht eine durchgängige Maskenpflicht Steffen Drygalla als Leiter des Magdeburger Geschwister-Scholl-Gymnasiums. Die Schüler würden ihre Maske ab etwa 7.20 Uhr aufsetzen, wenn sie das Schulgelände betreten, und um 15.15  Uhr wieder absetzen. „Und dann fahren sie mit dem Bus oder der Straßenbahn nach Hause. Da sprechen wir über einen Zeitraum von bis zu neun Stunden“, so Drygalla.

Aus seiner eigenen Erfahrung heraus sei es schon über kürzere Zeiträume – zum Beispiel bei Hofpausen – anstrengend, eine Maske zu tragen. Seiner Ansicht nach sollten stattdessen die Klassen besser halbiert werden und Präsenz- und Distanzunterricht im wöchentlichen Wechsel stattfinden. Auch an seiner Schule gebe es einzelne Kollegen und Schüler, die sich mit dem durchgängigen Tragen einer Maske besser geschützt fühlen und deshalb auch dazu übergehen, die Maske zusätzlich in den Klassenräumen zu tragen. Drygalla: „Wir werden aber keine Vorreiter sein und die durchgängige Maskenpflicht nicht einfordern.“