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Fahrerlaubnis Behörde zweifelt an Fahrtauglichkeit

Ein Magdeburger will nach einem Diebstahl einen neuen Führerschein beantragen - und verliert die Fahrerlaubnis gleich ganz.

Von Christina Bendigs 04.10.2018, 01:01

Magdeburg l Damit haben Hans-Albert Preetz und seine Frau nicht gerechnet: Als sie nach einem Diebstahl einen neuen Führerschein für Hans-Albert Preetz beantragen wollen, zweifelt der Mitarbeiter in der Führerscheinstelle an der Fahrtauglichkeit des Seniors. Die Hörgeräte sind an diesem Tag kaputt, außerdem erwähnt seine Frau den Schlaganfall ihres Mannes. Beide glauben, dass damit das Unheil seinen Lauf nahm.

Zunächst soll Preetz eine ärztliche Einschätzung einreichen. Seine Hausärztin schätzt ihn als fahrtauglich ein. Doch das genügt den Behörden nicht. Sie wollen, dass der Rentner eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung absolviert. Das lehnt er ab. Zum einen wolle er sich nicht mit Leuten auf eine Stufe stellen lassen, die alkoholisiert Auto gefahren sind oder eine rote Ampel missachtet haben. 50 Jahre sei er unfallfrei gefahren und sieht keinen Anlass, warum das jetzt anders werden sollte. Zum anderen ist die Untersuchung aber auch zu teuer. 600 Euro müsste der Rentner dafür bezahlen. Er verfügt über eine Rente von 650 Euro.

Er und seine Frau sind verzweifelt. Denn durch den fehlenden Führerschein kann Hans-Albert Preetz Arztwege nicht mehr allein erledigen, außerdem kann der Geflügelzüchter seine 300 Vögel nicht versorgen. Auch finanziell geht das nicht mehr. Denn Preetz kann ohne Führerschein nicht mehr seiner selbstständigen Nebentätigkeit als Hausmeister und Helfer im Garten nachkommen. Preetz ist traurig. Das Kümmern um seine Tiere hat ihm nach einer schweren Krankheit wieder auf die Beine geholfen. Seine Frau ist noch berufstätig und kann ihn nicht zu den Terminen fahren. So ist der Führerscheinentzug gewissermaßen existenziell.

Seit Monaten dauert jetzt das Hin und Her mit den Behörden. Ende September musste der Rentner seinen Führerschein nun abgeben und dafür auch noch 132,50 Euro bezahlen. Die Pressestelle der Stadtverwaltung antwortet auf Nachfrage, dass sie etwa fünf- bis zehnmal jährlich Leuten die Fahrtauglichkeit wegen körperlicher oder geistiger Mängel bzw. wegen Krankheiten aberkennt. Betroffen seien davon nicht nur Rentner, sondern Personen aller Altersgruppen.

Hinweise zu möglichen Einschränkungen der Fahrtauglichkeit erhält die Stadt von der Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, Behörden, Verwandten, unbeteiligten Dritten und in Ausnahmefällen auch von Ärzten. Die Entscheidung über die Fahrtauglichkeit trifft verbindlich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Ärztliche Gutachten von Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, von Gesundheitsämtern, Arbeits- und Betriebsmedizinern, Fachärzten der Rechtsmedizin und von Begutachtungsstellen würden für die Fahreignung anerkannt. Bescheinigungen von Hausärzten oder Fachärzten, die keine Verkehrsmediziner sind, würden als Entscheidungshilfe herangezogen, um den Betroffenen, als mildestes Mittel, im Vorfeld hohe Kosten und Zeitaufwand zu ersparen, informiert die Stadt. Reichen diese ärztlichen Bescheinigungen nicht aus, um eindeutig die Fahrtauglichkeit zu bestimmen, muss ebenfalls entsprechend der Fahrerlaubnis-Verordnung ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, erklärt die Stadt weiter. Bei hausärztlichen Bescheinigungen ist zu beachten, dass diese nicht auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Begutachtungskriterien und -richtlinien erstellt werden.

Bevor ein kostenpflichtiger Entziehungsbescheid wegen fehlender Fahreignung bzw. -tauglichkeit ergeht, kann der Betroffene kostenfrei auf seine Fahrerlaubnis verzichten und den Führerschein abgeben, informiert die Stadt weiter. Andernfalls kostet die schriftliche Entziehung 130 Euro zuzüglich Gebühr, und dieser Betrag sei dem Aufwand angemessen.

Die Stadtverwaltung betont: „Unabhängig vom Lebensalter werden nur Personen zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit aufgefordert, bei denen sich Hinweise auf Krankheiten oder Mängel entsprechend der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung ergeben.“ Es gebe in der Fahrerlaubnisbehörde „keine Diskriminierungen, auch nicht aufgrund des Alters“. Die Fahrerlaubnisbehörde trifft aufgrund der vorliegenden Tatsachen die Entscheidung, ob ein fachärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden muss.

Für Hans-Albert Preetz ist es dennoch bitter. Nur durch den Verlust des Führerscheines ist er ins Visier der Behörden geraten. Wäre das Dokument nicht gestohlen worden, würde er nach wie vor Auto fahren. „Und wenn ich etwas hätte, dann könnte ich es ja verstehen. Aber ich habe nichts“, sagt er. Seinen Lkw-Führerschein habe er freiwillig abgegeben, weil ihm der Beruf zu stressig geworden sei und er der Ansicht war, er könne diesen nicht mehr bewältigen. Diese Vernunft würde er auch an den Tag legen, wenn er sich nicht mehr imstande fühlen würde, Auto zu fahren, sagt er. Als letzte Hoffnung hat sich seine Frau nun noch an den Ordnungsbeigeordneten der Stadt gewendet, um vielleicht doch noch zu einer gütlichen Lösung zu kommen.