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Falschparker Neue Abschleppregel in Magdeburg

Künftig dürfen die Magdeburger Verkehrsbetriebe abschleppen lassen. Dazu werden Verkehrsmeister ausgebildet.

Von Martin Rieß 26.07.2019, 01:01

Magdeburg l Wenn sich die Straßenbahnen und Busse der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) verspäten, ist der Ärger an den Haltestellen groß. Doch nicht immer liegt es an dem Verkehrsunternehmen selbst, wenn der Fahrplan nicht eingehalten wird. In vielen Fällen liegt das auch daran, dass Falschparker den Weg von Bussen und Straßenbahnen versperren. Und wenn erst einmal eine Verspätung im Netz der MVB ist, kann es Stunden dauern, bis diese aufgeholt ist. Dieses Problem hat auch die Stadtverwaltung erkannt und arbeitet an einem ganzen Paket von Maßnahmen, um die Falschparker aus dem Weg zu räumen.

Bereits in der Vergangenheit haben sich das Engagement an einem Brennpunkt ausgezahlt, heißt es in dem Bericht der Stadt zum Umgang mit dem Thema Falschparken. Gemeint ist der Genthiner Straße zwischen der Einmündung der Friedrich-Ebert-Straße und der Pfeifferstraße. Hier habe insbesondere eine auf die Fahrbahn aufgetragene Punktlinie zur Visualisierung einer Abgrenzung der Gleistrasse die Verspätungen des Straßenbahnverkehrs aufgrund von Trassenblockaden spürbar zurückgedrängt. Die Neuerung war dank der Absprachen zwischen den Verkehrsbetrieben und den Ämtern der Stadt auf den Weg gebracht worden – ein Weg, der von der Verwaltung wie von den MVB ausdrücklich gelobt wird.

Und dennoch: Nicht alle Autofahrer erkennen offenbar die Bedeutung dieser gepunkteten Linie. MVB-Sprecher Tim Stein sagt: „Cracau ist mit der Genthiner Straße und insgesamt neun Störungen durch Falschparker allein in diesem Jahr in unserer Statistik Spitzenreiter.“ Insgesamt sei die Strecke drei Stunden und fünf Minute bislang dicht gewesen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen künftig Mitarbeiter der MVB selbst einen Abschleppdienst informieren dürfen. Bei den Mitarbeitern der Verkehrsbetriebe, die künftig außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamts abschleppen lassen dürfen, handelt es sich um die Verkehrsmeister. „Dies sind unsere Mitarbeiter im Außendienst, die den Nahverkehr operativ steuern. Sie helfen bei Unfällen und Störungen jeglicher Art und sorgen dafür, dass der Verkehr möglichst reibungslos läuft“, erläutert Tim Stein.

Eine der Voraussetzungen, dass ein MVB-Mitarbeiter abschleppen, ist, dass die Funkzentrale der Stadtverwaltung beispielsweise in den späten Abendstunden nicht mehr im Dienst ist. Diese organisiert tagsüber das Abschleppen von Fahrzeugen.

Selbst den Abschleppdienst rufen dürfen die MVB-Mitarbeiter nur, wenn parkende Fahrzeuge das sogenannte Lichtraumprofil der Straßenbahntrasse oder den Fahrweg der Busse versperren.

Dabei dürften die Verkehrsmeister keineswegs dauernd Abschleppdienste informieren. Denn die Bereitschaft des Ordnungsamts wird sogar noch ausgeweitet: Statt um 20 Uhr soll hier an den Wochentagen künftig um 22 Uhr Feierabend sein. Und neu sind die Dienste an Sonnabenden von 10 bis 18 Uhr. Die entsprechenden beiden zusätzlichen Stellen waren im Januar vor anderthalb Jahren genehmigt worden und sollen in den kommenden Monaten besetzt werden.

Für den Einsatz der MVB-Mitarbeiter als Ahnder von Parkverstößen sind aber auch formale Punkte zu beachten. Geklärt wurden diese in einem umfangreicher Schriftwechsel zwischen Stadt, Landesverwaltungsamt und Innenministerium. Ein Erlass des Ministeriums liegt seit April vor. Und damit können die künftig als Abschlepp-Sheriffs tätigen MVB-Mitarbeiter in Kürze zu Ehrenbeamten ernannt werden. Bevor die MVB-Mitarbeiter den Abschleppdienst rufen dürfen, sind noch Schulungen erforderlich. Tim Stein: „Zu den Schulungen warten wir noch auf den Termin der Landeshauptstadt. In den Schulungen sollen beispielsweise die Verfahrensweisen und rechtliche Rahmenbedingungen gelehrt werden.“ Ein konkretes Datum für den Kurs steht noch nicht fest. Und damit gibt es auch noch keinen Termin, ab wann die Verkehrsmeister der Verkehrsbetriebe den Abschleppdienst rufen werden.

ADAC-Sprecherin Christine Rettig sagt mit Blick auf die neuen Kompetenzen für die Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe: „Aus unserer Sicht ist diese Maßnahme sinnvoll. Auch Falschparker, die nur kurzzeitig parken, müssen dann eher mit einer Ahndung des Verstoßes rechnen. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine geringe Fallzahl handeln wird, was den präventiven Charakter dieser Maßnahme gegen Falschparker unterstreicht.“

Seitens der Verkehrsbetriebe sieht man die Neuregelung übrigens im doppelten Sinne positiv: Nicht allein, dass bei Behinderungen das Abschleppen außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung schneller geht und die Verspätungen damit nicht unnötig ausgedehnt werden. „Wir sind sehr froh über die neue Möglichkeit, selber abschleppen zu können und das Ordnungsamt damit zu entlasten“, nennt Tim Stein den zweiten Grund.