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Gebühren-Erhöhung Müllentsorgung wird in Magdeburg teurer

Magdeburger müssen 2020 für die Müllentsorgung tiefer in die Tasche greifen. Die Verwaltung hat die Gebühren neu kalkuliert.

Von Rainer Schweingel 23.10.2019, 18:35

Magdeburg l Müllgebühren – so schreibt es das Kommunalabgabengesetz vor – müssen von den Städten kostendeckend organisiert werden. Sowohl Gewinne als auch Defizite sind verboten. Deshalb kalkuliert die Stadt Magdeburg mit ihrem Abfallwirtschaftsbetrieb etwa alle zwei Jahre die Müllgebühren und nimmt bei Bedarf Änderungen vor, um Ausgaben und Einnahmen in Einklang zu bringen.

Für die kommenden beiden Jahre soll demnach die Müllgebühr für Restabfall durchschnittlich um elf Prozent steigen, kündigte Beigeordneter Holger Platz an. Restabfall ist jener Stoff, der nicht auf anderem Weg (Papier/ Glas/ Bioabfall/ Gelbe Tonne) entsorgt werden kann.

In einer Beispielrechnung hat die Stadtverwaltung Magdeburg ermittelt: Ein Drei-Personen-Haushalt mit einer 60 Liter großen Restmüll-Abfalltonne und einer 120 Liter fassenden Biotonne zahlt bisher 138,24 Euro im Jahr bei 14-tägiger Leerung. Künftig kommen 6,72 Euro obendrauf. Platz begründet die Gebührenanhebung mit „allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen und der Verwertung der Abfälle durch Dritte."

Ausgenommen sei das Müllheizkraftwerk (MHKW) in Rothensee. Das verbrennt jährlich 60.000 Tonnen Restabfall aus Magdeburger Haushalten. Kürzlich hatte die Stadt Magdeburg mit dem Müllheizkraftwerk als einzigen Anbieter nach einer europaweiten Ausschreibung einen neuen und vor allem preiswerteren Zehn-Jahres-Vertrag abgeschlossen. Einzelheiten dazu nannte Beigeordneter Platz nicht. Aber: Durch die Preissenkung habe man einen noch höheren Anstieg der Müllgebühr um weitere drei Prozent verhindern können.

Platz verweist in der neuen Kalkulation auch auf Sparmöglichkeiten. Bisher landeten noch 40 Prozent der Bioabfälle im Restabfall. Wer hier konsequenter trenne, könne sparen, denn die Gebühr für die Biotonne liege unter der für den Restabfall, argumentiert Platz.

In der neuen Kalkulation sollen bewährte Angebote enthalten bleiben. Dies sind die zweimalige Sperrmüllabfuhr pro Jahr, die Nutzung des Wertstoffmobils, die Schadstoffentsorgung bis 20 Liter und die Abgabe von Kleinmengen an den Wertstoffhöfen bis 0,2 Kubikmeter, bei Grünabfällen und Sperrmüll bis zu einem Kubikmeter. Nun haben die Stadträte am 5. Dezember 2019 das Wort.