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Verkehr und Bauen Hallische Straße in Magdeburg: Das gilt für Radfahrer und Fußgänger

In der Baustelle Hallische Straße in Magdeburg hat sich die Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer geändert. Vor allem bei Radlern sorgte die Ausschilderung für Fragen.

Von Ivar Lüthe 09.09.2023, 03:00
So sah es in dieser Woche in der Hallischen Straße in Magdeburg aus: Fußgänger und Radfahrer  werden auf der Westseite an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Beschilderung sorgte bei Radfahrern für Irritationen.
So sah es in dieser Woche in der Hallischen Straße in Magdeburg aus: Fußgänger und Radfahrer werden auf der Westseite an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Beschilderung sorgte bei Radfahrern für Irritationen. Foto: Ivar Lüthe

Magdeburg - Verwirrung an der Baustelle in der Hallischen Straße: Vor wenigen Tagen hat sich die Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger im Baustellenbereich geändert. Statt entlang des Weges am Polizeirevier können Fußgänger und Radfahrer nun auf der gegenüberliegenden Seite die Baustelle passieren. Das sorgte allerdings vor allem bei Radfahrern für Irritation.

Denn sowohl am Hasselbachplatz als auch an der Einmündung der Bahnhofstraße zur Hallischen Straße war kein Hinweisschild zu entdecken, ob Radfahrer den Bereich in Richtung Sudenburg fahrend oder schiebend benutzen können.

„Was gilt denn hier nun?“, fragte ein Volksstimme-Leser am Lesertelefon. Als noch auf der anderen Seite die Baustelle passiert werden konnte, durften Radfahrer in Richtung Süden ihren Drahtesel nur schieben. Fahren war nur von Süden kommend in Richtung Hasselbachplatz erlaubt – mit großer Vorsicht auf Fußgänger. Grund war, dass nicht genügend Platz vorhanden war. Zur Sicherheit galt diese Art der „Einbahnstraßenregelung“. Das war auch entsprechend ausgeschildert. Ansonsten sollten Radfahrer die ausgewiesene Umleitung über die Sternstraße und die Carl-Miller-Straße nutzen.

In Richtung Magdeburger Hasselbachplatz dürfen Radler fahren – mit großer Rücksichtnahme auf Fußgänger.
In Richtung Magdeburger Hasselbachplatz dürfen Radler fahren – mit großer Rücksichtnahme auf Fußgänger.
Foto: Ivar Lüthe

Und was gilt nun mit der geänderten Verkehrsführung? Stadtsprecher Michael Reif erklärte auf Nachfrage der Redaktion, dass auch bei der nun geänderten Führung die bisherigen Regeln gelten. Mit großer Vorsicht und Rücksichtnahme auf Fußgänger dürfen Radfahrer nur in Richtung Hasselbachplatz den Bereich fahrend passieren. In der umgekehrten Richtung muss geschoben oder eben die ausgeschilderte Umleitung genutzt werden. Die entsprechende Beschilderung soll geprüft und aktualisiert werden, versprach der Stadtsprecher.

Die Polizei hatte in der Vergangenheit mehrfach kontrolliert, ob die Regeln auch eingehalten werden. Dabei waren auch Strafen verhängt worden.