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Kriminalität Keine Straftat bei Rechte-Wahlplakat

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg sieht bei der Rechte-Wahlwerbung "Wir hängen nicht nur Plakate" keinen Anfangsverdacht einer Straftat.

04.03.2016, 13:01

Magdeburg l Gegen die Partei „Die Rechte" war Strafanzeige in Zusammenhang mit der Plakatierung im aktuellen Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt mit der Parole „Wir hängen nicht nur Plakate! Die Rechte" erstattet worden. "Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aus dem Inhalt der Wahlparole kein Anfangsverdacht für das Vorliegen von Straftaten ergibt", teilte Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten am Freitagmittag mit.

Insbesondere scheide eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung aus, weil die Mehrdeutigkeit der Parole aus strafrechtlicher Sicht nicht den sicheren Schluss zulässt, dass zu Gewalt beziehungsweise Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Teile der Bevölkerung oder einzelne Personen aufgestachelt werden soll, so Baumgarten weiter. Auch eine strafbare öffentliche Aufforderung zu Straftaten könne aus dem Wortlaut der Parole nicht sicher hergeleitet werden, weil nicht zu einer bestimmten Straftat aufgefordert wird.

Diese Plakate hingen unter anderem vor einem Flüchtlingswohnblock im Magdeburger Stadtteil Neu-Olvenstedt. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Sören Herbst hatte Anzeige erstattet, der Staatsschutz Ermittlungen aufgenommen.

Der Bundesverfassungsschutz stuft Die Rechte als rechtsextremistisch ein und beschreibt sie als "Auffangbecken für Neonazis, die von Vereinsverboten betroffen sind". Die Ideologie sei durch Neonationalsozialismus und Fremdenfeindlichkeit geprägt.