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Landgericht Millionenurteil im Parkhaus-Streit

Urteil im Rechtsstreit ums Parkhaus am Schleinufer in Magdeburg: Eine Genossenschaft soll fast 1 Million Euro an die Baufirma zahlen.

Von Stefan Harter 04.04.2019, 01:01

Magdeburg l Inka Semmler, Richterin am Landgericht Magdeburg, ließ keinen Zweifel an ihrem Urteil. Exakt 946.654,29 Euro soll die Wohnungsbaugenossenschaft GWG Reform an die Klägerin, die Firma Goldbeck Nordost GmbH, zahlen – plus 9 Prozent Zinsen. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens.

Hintergrund des Streits waren angebliche Baumängel an dem Parkhaus am Schleinufer in Magdeburg, die die GWG Reform über ein Tochterunternehmen als Auftraggeberin geltend machte und deshalb einen Teil der vereinbarten Baukosten einbehielt. Auftragnehmer Goldbeck klagte dagegen und bekam nun Recht.

Konkret ging es um das Dach des Parkhauses sowie die farbigen Bleche an den Außenseiten. „Die eingesetzten Stützschrauben waren ordnungsgemäß angebracht“, fasste Inka Semmler ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten zusammen. Auch die „Beschichtung der Trapezbleche“ sei nicht zu beanstanden gewesen. Ein Sachverständiger hatte dies „mehrere Stunden“ erläutert.

In der Tat gab es beim Ersteinbau des Parkhausdaches ein Problem, so dass Goldbeck dieses wieder herunternahm und ein zweites Dach auf eigene Kosten anbrachte. Dass die Genossenschaft dann aber eine zweite Baufirma beauftragt hatte, um zum dritten Mal das Dach zu errichten, sei aus Sicht der Richterin „umsonst“ gewesen. „Das hätte nicht sein müssen“, sagte sie.

Klaus Hänsel, Geschäftsführer der Goldbeck Nordost GmbH, ist zufrieden mit dem Urteil. „Wir freuen uns, dass wir eindeutig recht bekommen haben. Wir waren uns immer sicher, dass wir alles richtig gemacht haben“, sagt er auf Volksstimme-Anfrage. Für sein Unternehmen spreche die Erfahrung. „Wir sind der Marktführer für Parkhäuser in Europa. Wir wissen, wie ein Parkhaus gebaut wird“, betont er. Bedauerlich sei gewesen, dass vonseiten der Bauherrin alle Gesprächsangebote ausgeschlagen wurden.

Genossenschaftsvorstand Detlef Gissendorf kennt das Urteil noch gar nicht, als ihn die Volksstimme um eine Stellungnahme bittet. Auf eine Erklärung verzichtet er daher und will sich erst nach dem Lesen des Urteils gegebenenfalls äußern. Auch Maike Theel, Vorsitzende des Aufsichtsrats der GWG, will sich zunächst mit dem Vorstand abstimmen. Sie kündigt dennoch bereits an: „Dieses Urteil werden wir nicht akzeptieren. Daher müssen wir in die nächsthöhere Instanz gehen“. Das Gutachten sei „sehr einseitig“ gewesen. Somit würde der Streit vor dem Oberlandesgericht weitergehen.

Vor fünf Jahren hatte die GWG Reform den Parkplatzbau am Schleinufer angekündigt, zum Weihnachtsgeschäft 2014 sollte dort bereits geparkt werden. Doch dann verzögerte sich die Eröffnung immer wieder, die bunten Fassadenteile wurden mehrfach an- und abmontiert. Baufirma und Bauherrin hüllten sich stets in Schweigen über die Hintergründe. Im Oktober 2016 wurde es schließlich eröffnet, seitdem läuft der Rechtsstreit.