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Naturschutz Magdeburger Landschaftsplan empfiehlt neue Schutzflächen im Osten der Stadt

Mit dem neuen Landschaftsplan, der vom Stadtrat gerade bewilligt wurde, hat die Stadt Magdeburg jetzt ein wichtiges Planungsinstrument für die künftige Entwicklung in der Hand. Das umfangreiche Planwerk schlägt für Ostelbien neue Schutzflächen vor.

Von Konstantin Kraft 06.08.2021, 07:11
Mit ihren rund 282 Hektar ist die Kreuzhorst aktuell noch das einzige NSG in Magdeburg.
Mit ihren rund 282 Hektar ist die Kreuzhorst aktuell noch das einzige NSG in Magdeburg. Archivfoto: K. Kraft

Magdeburg - Es ist ein echtes Mammutwerk, das der Stadtrat da bei seiner jüngsten Sitzung im Juli genehmigt hat: 373 Seiten Text plus Anhänge. Die Rede ist vom neuen Landschaftsplan der Landeshauptstadt Magdeburg. Seit 2009 war eine Projektgruppe aus Umweltamt und Stadtplanungsamt mit dessen Fortschreibung befasst. Das war auch dringend notwendig: Die bis dato gültigen Rahmenpläne stammten noch aus der Zeit vor der Jahrtausendwende.

Der Landschaftsplan als Prüfauftrag

Der neue Landschaftsplan hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Stadt Magdeburg festzulegen und ein Konzept vorzulegen, wie diese erreicht werden können. Darüber hinaus werden in dem Planungswerk potenzielle Flächen dargestellt, die künftig als Schutzgebiet ausgewiesen werden sollen: Also eine Art Blaupause, welche die weitere Stadtentwicklung mit naturschutzfachlichen Aspekten in Einklang bringen will: „So ist der Landschaftsplan die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, dessen Vorgaben bei der Erarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen sind“, heißt es entsprechend in der Einleitung zum neuen Standardwerk.

Was heißt das konkret, etwa mit Blick auf künftige Naturschutzgebiete? Bis dato hat die Stadt Magdeburg nur ein einziges Naturschutzgebiet (NSG), die Kreuzhorst. Dieses besteht bereits seit DDR-Zeiten. Nach Paragraf 23 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Naturschutzgebiete „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist“. Was hier zu einer Störung führen könnte, ist verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, kann die Allgemeinheit Zugang erhalten.

Für das Ausweisen neuer Naturschutzgebiete ist die obere Naturschutzbehörde zuständig, also das Land. „Der Landschaftsplan stellt somit einen Prüfauftrag für die zuständigen Naturschutzbehörden dar, an dessen Abschluss eine Ausweisung stehen kann“, erklärt Rathaussprecherin Kerstin Kinszorra auf Volksstimme-Nachfrage. Die Vorschläge:

Diese Flächen werden vorgeschlagen

NSG Kreuzhorst (Erweiterung): Die Kreuzhorst soll um die „westlich und nordwestlich liegenden Auwaldflächen und Altarmschleifen“ erweitert werden. Zusätzlich sollen die Grünfläche zwischen dem vorhandenen Schutzgebiet und der Elbe sowie die südwestlich liegenden Grünflächen einbezogen werden. „Das Gebiet ist mit Auwaldresten, Altwässern, Kolken und Überflutungswiesen sowie den Stauden-und Schlammfluren der Flutrinnen und des Elbufers abwechslungsreich strukturiert“, heißt es im Plan.

NSG Stiftsforst: Der Stiftsforst oder „Pechauer Busch“ liegt am Umflutgelände zwischen Pechau und Randau. Er grenzt unmittelbar an die Nachbargemeinden. Zum Teil trägt das Waldstück bereits einen Schutzstatus als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Er soll nach Vorschlag der Stadt nun als Naturschutzgebiet definiert werden. Beim Stiftsforst handele es sich um einen „naturnahen Hartholzauwald“.

Aufgrund seiner Abgeschiedenheit sei er von Bedeutung als Brutgebiet für mehrere Greifvogelarten, heißt es weiter zur Begründung. Nahe den Deichen erstreckten sich mehrere Kolke, die vom Biber besiedelt werden und Laichgewässer für Amphibien bilden.

Allzu bald werden die neu vorgeschlagenen Schutzflächen aber wohl nicht kommen. „Neben den naturschutzfachlichen Prüfungen sind vor einer möglichen Unterschutzstellung Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zu informieren und es ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“, heißt es aus dem Rathaus. Gleiches gilt für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange. Damit werde deutlich, dass noch ein langer Verfahrensweg notwendig sei, heißt es dazu weiter.