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Rechtsstreit Magdeburger Stadtpark-Aktivistin gibt Klage von OB Trümper vor dem Landgericht nach

Von Christina Bendigs 06.05.2021, 07:14
Blick auf das Bootshaus des Magdeburger Ruder-Clubs. Im städteplanerischen Rahmenplan war es für den Abriss vorgesehen.
Blick auf das Bootshaus des Magdeburger Ruder-Clubs. Im städteplanerischen Rahmenplan war es für den Abriss vorgesehen. Foto: Bendigs

Magdeburg

Das Landgericht Magdeburg hat eine Magdeburgerin hinsichtlich einer Klage von Oberbürgermeister Lutz Trümper zwar im Recht gesehen. Dennoch gab die Beklagte aus Angst vor weiteren Kosten, drohenden Strafen und dem Risiko, dass die nächste Instanz anders entscheiden würde, nach. Beklagte ist Christine Meier als Mitglied der Bürgerinitiative „Rotehornpark retten!“.

Die Initiative setzt sich für den Erhalt des Rotehornparks als grüne Lunge der Stadt ein. Auf ihrer Internetseite hatte die Initiative ein Foto veröffentlicht, welches das Gebäude Seilerweg 5 zeigt. Darunter hatte die Bildautorin Christine Meier geschrieben: „Auch dieses Bootshaus will der OB abreißen lassen.“ Trümper ist der Ansicht, dass dies der Unwahrheit entspricht und seinem Ruf schade und hatte eine Unterlassungserklärung gefordert. Diese abzugeben, dagegen hatte sich Christine Meier mit ihrem Anwalt jedoch gewehrt. Der Grund: Sie meine mit der Aussage nicht den Oberbürgermeister persönlich, sondern die Stadt. Daher gebe es nichts, was sie zurücknehmen könne.

Inzwischen ist das Verfahren am Magdeburger Landgericht anhängig, wo am 5. Mai die Güteverhandlung stattfand. Sie dient dazu, den Rechtsstreit einvernehmlich beizulegen. Angesichts anderer, vergleichbarer Fälle stellte das Gericht zu Beginn der Verhandlung klar, dass es die Beklagte im Recht sehe. Für eine Rufschädigung hätte es mehr bedurft als diese Aussage, bewertete das Gericht die Situation. Der Anwalt der Gegenseite aber wollte es auf eine Gerichtsverhandlung und ein Urteil ankommen lassen. Weil das für die Beklagte jedoch zu weiteren Kosten führen könnte und das Risiko bestand, dass ein weiteres Gericht die Entscheidung anders bewerten würde, gab Meier schließlich nach.

Trümper wird Gerichtskosten wohl tragen müssen

Da die Richter die Klage des Oberbürgermeisters als unbegründet einordnen, ist davon auszugehen, dass das Gericht die Kosten für das Verfahren dem Magdeburger Stadtoberhaupt auferlegen werde. Das kündigte die Richterin, die die Verhandlung leitete, während der Verhandlung bereits an.

Meier erklärte nach der Verhandlung, sie habe keine andere Wahl gehabt. Ihr Anwalt allerdings hätte das Verfahren gern durch die Instanzen gehen lassen, sah gute Chancen, dass es zugunsten der Beklagten ausgegangen wäre.

Das Bootshaus war beim Hochwasser 2013 beschädigt worden, wurde danach von der Stadt saniert und an den Magdeburger Ruderclub vermietet. Im städtebaulichen Rahmenplan war es dann jedoch für den Abriss vorgesehen und sollte einer neuen Bebauung weichen. Die Bebauungspläne wurden im Stadtrat schließlich abgelehnt. Das Bootshaus steht nach wie vor.