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Nahverkehr Wer kontrolliert Maskenpflicht in Magdeburg?

In Magdeburgs Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht. Doch wer ist verantwortlich für die Kontrollen? Ein Streit über Zuständigkeiten:

Von Martin Weigle 06.08.2020, 16:57

Magdeburg l Wer in Magdeburg ohne Maske in Bus oder Bahn erwischt wird, braucht bislang zwar keine Geldstrafe zahlen. Doch die Gefahr, zu Fuß weitergehen zu müssen, droht einem Maskenverweigerer dennoch. Gegensätzliche Ansichten gibt es aber darüber, wer die Maskenpflicht in Magdeburg kontrollieren muss - die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB), die Polizei oder das Ordnungsamt?

In Magdeburg wird die Einhaltung der Maskenpflicht derzeit von den Fahrscheinprüfern der MVB kontrolliert. Dies berichtete Sprecher Tim Stein auf Nachfrage. Das Unternehmen habe die Kontrolleure zuvor gesondert zum Verhalten in der Pandemie geschult, so Stein. Mehr Personal wurde dafür nicht eingestellt.

Grundsätzlich sei die Kontrolle der Maskenpflicht nach Auffassung von Stein aber die Aufgabe der Ordnungsbehörden. Es handele sich dabei um eine hoheitliche Aufgabe. „Nur die Sicherheits- und Ordnungsbehörden besitzen die Befugnis, zur Durchsetzung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Die Durchsetzung der Pflicht zum Tragen einer Mund-und-Nasenbedeckung ist daher eine rein staatliche Aufgabe“, erklärte Stein.

Das sieht Michael Reif, Pressesprecher der Stadtverwaltung, komplett anders und beruft sich auf den Wortlaut der aktuellen Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus. Dort heißt es: "Die Leistungserbringer des ÖPNV haben die Einhaltung der Regelung zu überwachen und bei Nichtbeachtung die jeweilige Person von der Beförderung auszuschließen." Dies seien in Magdeburg die MVB, so Reif.

Aus Reifs Sicht handelt es sich bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb sei das Ordnungsamt nicht zuständig. „Unabhängig davon handelt es sich um einen Verstoß gegen eine Rechtsnorm und damit auch um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit", so Reif. Deshalb können Ordnungsamt oder Polizei im Einzelfall Platzverweise gegenüber uneinsichtigen Personen erteilen. Es würden sich daraus aber keine planmäßigen Kontrollen ergeben. MVB-Sprecher Stein bestätigte, dass Mitarbeiter des Ordnungsamtes stichprobenartig die Maskenpflicht kontrollieren.

Auch Martin Bollmann, Pressesprecher des Sozialministeriums Sachsen-Anhalt, verweist auf den Wortlaut der Landesvorordnung. Und ergänzt, dass zwischen überregionalen und lokalen Verkehrsunternehmen nicht unterschieden wird. Die Kontrollpflicht liege bei dem „Leistungserbringer", also dem jeweiligen Unternehmen. Das sind überregional die Deutsche Bahn und in Magdeburg die MVB.

Das Unternehmen Marego sieht sich ebenfalls nicht in der Pflicht und verweist auf die Verkehrsunternehmen. "Als Verkehrsverbund koordinieren wir die Entwicklung des Tarifangebotes, das Verkehrsangebot an Schnittstellen und die gemeinsame Kommunikation. Allerdings erbringen wir keine Beförderungsleistung.", so Marego-Sprecher Jost Beckmann.

Die MVB haben deshalb eine Einladung an Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) ausgesprochen, um mit ihr das Problem zu besprechen. Eine Rückmeldung dazu soll zeitnah erfolgen, teilte Ministeriumssprecher Bollmann mit.

Die Einführung eines Bußgeldes für Maskenverweigerer in Bus und Bahn ist in Sachsen-Anhalt bislang nicht geplant. Eine Änderung der aktuellen Landesverordnung, wie im Fall von Nordrhein-Westfalen, sei nicht vorgesehen, so Ministeriumssprecher Bollmann. Die Verordnung gilt noch bis zum 16. September 2020. Etwaige Anpassungen werde das Landeskabinett erst im Rahmen der folgenden Eindämmungsverordnung entscheiden, teilte Bollmann mit. Eine Bußgeldeinführung müsste dann vom Verkehrsministerium vorangetrieben werden.