Stadtentwicklung Neubau im Stile des City Carrés auf einstigem Magdeburger Busbahnhof
Wie hoch dürfen die Gebäude sein, die auf dem einstigen Busbahnhof errichtet werden? Mit dieser Frage wird sich der Bauausschuss am 8. Juli befassen. Der Eigentümer der Flächen möchte auch Baugrenzen überschreiten.

Magdeburg - Ein Büro- und Geschäftshaus stellt sich der Eigentümer der mittleren Flächen des ehemaligen Busbahnhofes in der Magdeburger Innenstadt dort für die Zukunft vor. Doch wie hoch können die Gebäude sein, die auf dem Grundstück an der Hasselbachstraße errichtet werden sollen? Und wie breit müssen die Fußwege sein? Um diese Fragen geht es im Rahmen einer Bauvoranfrage, mit deren Beantwortung sich auch der Bauausschuss während seiner Sitzung am 8. Juli befassen wird. Angefragt ist, ob die im Rahmenplan vorgeschriebene Höhe und die Baugrenze überschritten werden dürfen.
Dazu hat das Unternehmen RKW Architektur+ eine Konzeptstudie erarbeitet, in der es bereits eine erste grobe Visualisierung zu dem Bauvorhaben gibt. Gebaut werden soll bis 25,40 Meter Höhe – 23 Zentimeter höher als beim benachbarten City Carré, an dessen Gebäude-struktur sich auch der Neubau auf der Südseite der Hasselbachstraße orientieren soll.
Die Baugrenze in Richtung City Carré soll ebenfalls überschritten werden, und zwar im Bereich vom zweiten bis zum fünften Obergeschoss. Im ersten und zweiten Geschoss ist eine Arkadenlösung ähnlich dem City Carré angedacht, so dass im Bereich des Erdgeschosses ausreichend Platz für Fußweg, Radweg und eine Baumreihe wäre.
Verwaltung: Baugrenzen können überschritten werden
Die Stadtverwaltung hat sich bereits mit der Anfrage befasst und sieht unter den gegebenen Voraussetzungen die Möglichkeit einer Befreiung in beiden Fällen. Im Hinblick auf die Höhe des Neubaus würden die beiden denkmalgeschützten Gebäude in der Nachbarschaft, das Bankhaus Otto-von-Guericke-Straße 27/28 und das Faberhochhaus, nicht wesentlich vom Neubau beeinträchtigt werden. Im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze könnten die gesetzlichen Vorgaben trotz Überschreiten der Grenze eingehalten werden.
Der Bauausschuss soll nun ein Votum abgeben. Er wird in die Entscheidung einbezogen, weil es sich um ein Bauvorhaben von grundlegender Bedeutung handelt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde trifft die endgültige Entscheidung unter Berücksichtigung des Votums aus dem Bauausschuss. Daneben wird auch eine Nachbarbeteiligung in die Entscheidung einbezogen, die derzeit liefe.
Das Unternehmen The Grounds aus Berlin teilte gestern auf Nachfrage über die Presseagentur mit, dass derzeit die Abstimmungen mit der Verwaltung liefen und es daher noch nichts Neues zu den konkreteren Planungen gebe. Nach Bekanntwerden des Verkaufs hatte das Unternehmen erklärt, das Grundstück mit den Eigentümern der beiden Nachbarflächen auf dem Busbahnhof entwickeln zu wollen. Dort könnten auf der Fläche zur Bahnhofstraße ein Parkhaus und auf der Fläche zur Otto-von-Guericke-Straße ein Hotel entstehen. In einer weiteren Visualisierung der Architekten des RKW Architektur+ sind auch schon die Anbauten grob skizziert. Aus dem gesamten Gebäude-Komplex würde sich nach Abschluss aller Bauarbeiten eine „E“-Form ergeben.
