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Pandemie Neue Müll-Regeln für Corona-Haushalte

Für Magdeburger Haushalte, in denen Corona-Patienten oder Verdachtsfälle leben, gelten neue Regeln bei der Müllentsorgung.

Von Anja Guse 31.03.2020, 18:22

Magdeburg l In diesen Zeiten gilt es, alle Personen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, auch die Mitarbeiter der Abfallentsorgung. Damit sich diese bei der Müllabfuhr nicht anstecken, hat die Stadt Magdeburg neue Regeln herausgegeben. Diese gelten für alle Haushalte, in denen Corona-Patienten wohnen oder aber ein begründeter Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht und deshalb häusliche Quarantäne angeordnet wurde.

Die Müll-Regeln im Überblick:

Rest- und Bioabfälle
Beide Abfallarten sind gemeinsam in verknoteten, verschlossenen Abfallsäcken in der Restabfalltonne zu entsorgen. Die Müllsäcke sollten möglichst reißfest und stabil sein. Der Müll sollten nicht lose in den Restabfallbehälter gelangen. Dies betrifft auch einzelne Gegenstände und insbesondere Hygieneabfälle, wie zum Beispiel Taschentücher. Biomüll wie Speisereste, Kaffeesatz mit Filter, Gemüseabfälle und Blumen muss mit dem Restmüll entsorgt werden und darf nicht in die Biotonne gelangen.

Gelbe Tonne
Leichtverpackungen, wie restentleerte Konservendosen, Kunststoffverpackungen wie leere Joghurtbecher und Verbundmaterialen wie Milchkartons werden weiterhin getrennt und in der Gelben Tonne in einem verschlossenen Sack oder Beutel entsorgt.

Altpapier
Zeitungen und anderes Altpapier wird weiterhin in der Blauen Tonne entsorgt. Jedoch weist der Abfallwirtschaftsbetrieb darauf hin, dass ab drei Tage vor dem Entleerungstermin kein Altpapier mehr in die Blaue Tonne gegeben werden darf.

Kanülen, Wundverbände und ähnliche Materialen
Spitze oder scharfe Gegenstände wie Kanülen sind in bruchsicheren, stich- und schnittfesten Behältern mit dem Restabfall zu entsorgen. Wundverbände und ähnliches gehören in undurchsichtige, verschlossene Kunststoffsäcke, die ebenfalls im Restmüllbehälter entsorgt werden.

Hygieneartikel, Altmedikamente, zerschlissene Kleidung, beschichtetes Papier
Diese Artikel gehören grundsätzlich in den Restmüll. Dieser wird verbrannt. Dabei werden dann auch Hygieneartikel und Medikamente unwiederbringlich zerstört.

Altglas, Pfandverpackungen, Batterien, Schadstoffe sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte
Diese Materialien dürfen von den betroffenen Haushalten nicht im Restabfallbehälter entsorgt werden. Erst nach Genesung oder dem Ende der Quarantänezeit können diese Abfälle wieder wie gewohnt entsorgt werden.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallberatung unter der Rufnummer 0391/540-4666 oder per E-Mail an abfallberatung@sab.magdeburg.de zur Verfügung.