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Gesundheit Patientenverfügung und Corona

Die Pandemie bringt neue Situationen in den Notaufnahmen des Salzlandkreises. Ab wann gilt eine Beatmung eigentlich als lebensverlängernd?

Von Andre Schneider 04.03.2021, 07:00
ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht vom 24. September 2019: Wer eine Patientenverfügung unterschreibt, muss möglichst genau beschreiben, für welche Situationen das Dokument gelten soll. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++ | Verwendung weltweit
ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht vom 24. September 2019: Wer eine Patientenverfügung unterschreibt, muss möglichst genau beschreiben, für welche Situationen das Dokument gelten soll. Foto: Kai Remmers/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++ | Verwendung weltweit dpa-tmn

Schönebeck l Was passiert, wenn jemand mit einer Corona-Erkrankung ins Klinikum eingeliefert wird, beatmet werden muss, aber eine Patientenverfügung hat, die lebensverlängernde Maßnahmen ausschließt? Dieser Frage müssen sich seit Beginn der Pandemie die Betreiber der örtlichen Kliniken stellen.