Verkehr Pechauer Platz in Magdeburg: Was die Stadt zu Bremsschwellen und generellem Tempo 30 sagt
Die Pechauer Straße ist eine der Hauptverkehrsadern durch den Osten von Magdeburg. Im Umfeld des Pechauer Platzes stößt sie auf Kita und Grundschule. Eine Gefahr?

Magdeburg - Die Stadtverwaltung sieht keine Notwendigkeit dafür, im Umfeld der „Kita Prester“ sowie der Grundschule „Am Pechauer Platz“ Temposchwellen auf der Straße anbringen zu lassen. Auch die Anordnung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung entlang der Pechauer Straße auf Tempo 30 hält die Stadt für unbegründet. Das geht aus einer jüngsten Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage des Grünen-Stadtrats Urs Liebau hervor.
Liebau hatte in seiner Anfrage damit argumentiert, dass viele Bürger beklagen würden, dass der Verkehr im Bereich von Pechauer Platz/Pechauer Straße an Intensität und Geschwindigkeit zunehme. Daraus folgend seien Sicherheitsbedenken für die Kinder aufgekommen, welche Kita und Grundschule vor Ort besuchen.
Straße mit überörtlicher Bedeutung
Und so fragte der Grünen-Stadtrat zur Möglichkeit für die Installation von Temposchwellen auf Höhe der „Kita Prester“ und der Grundschule „Am Pechauer Platz“ nach. Ebenso wollte er eine Einschätzung der Verwaltung für eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in dem Bereich der Pechauer Straße hören.
Als klassifizierte Kreisstraße habe die Pechauer Straße eine „maßgebende Verbindungsfunktion“ für die umliegenden Wohngebiete, heißt es in der Stellungnahme aus dem Rathaus. „Die Errichtung von Temposchwellen darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs wie Kreisstraßen erstrecken“, führt der Baubeigeordnete Jörg Rehbaum dazu aus. Obendrein stünden die vorhandenen Gleisanlagen einer Errichtung solcher Schwellen im Weg.
Zugleich weißt der Beigeordnete darauf hin, dass im Klusdamm vor der „Kita Prester“ sowie in der Witzlebenstraße vor der Grundschule „Am Pechauer Platz“ bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung von 30 Stundenkilometer bestehe. Darüber hinaus warnen zusätzliche Verkehrszeichen vor den Kindern. Für ein „sicheres Queren“ der Pechauer Straße stehe unmittelbar am Pechauer Platz zudem eine Fußgängerampel zur Verfügung.
Kontrollen geben keine besondere Gefahrenlage
Ein Veto kommt aus der Verwaltung auch gegen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 in der Pechauer Straße. Die Auswertung der Unfallzahlen aus den letzten drei Jahren habe ergeben, dass keine Unfälle vorliegen, „bei denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit ursächlich ist“. Daher die Schlussfolgerung: „Eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Pechauer Straße ist nicht erforderlich und auch nicht begründet.“
Um ihre Einschätzung zu untermauern, kann die Stadt auf Geschwindigkeitskontrollen aus den letzten Jahren verweisen. Im Umfeld der Schule „Am Pechauer Platz“ sei wiederholt kontrolliert worden. Aus den Ergebnissen lasse sich indes „keine besondere Gefahrenlage“ ableiten „und bis auf wenige Ausnahmen halten sich die Fahrzeugführer hier an die zulässige Höchstgeschwindigkeit“.
Gleiches gelte für die Pechauer Straße. Ein schmaler Gehweg mag die Geschwindigkeit subjektiv hoch erscheinen lassen, heißt es. Aber: „Verkehrsbeobachtungen und Probemessungen ergaben, dass die Mehrzahl der Fahrzeuge mit einer angemessenen (erlaubten) Geschwindigkeit unterwegs ist.“