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Melderegister Post von Parteien: Wie Magdeburger personalisierte Wahlwerbung bekommen

Plötzlich personalisierte Post von einer Partei im heimischen Briefkasten mit Name und Hausnummer? So erging es Tausenden Magdeburgern bei jüngsten Wahlen.

Von Ivar Lüthe 20.06.2022, 08:00
Post von Parteien im heimischen Briefkasten? Das haben auch Tausende Magdeburger erlebt.
Post von Parteien im heimischen Briefkasten? Das haben auch Tausende Magdeburger erlebt. picture alliance / dpa

Magdeburg - Vor Wahlen nutzen manche Parteien und Einzelbewerber personalisierte Wahlwerbung. Die Daten erhalten sie mit einer Melderegisterauskunft. Auch in Magdeburg wird dies genutzt. Wer das genutzt hat und wie man sich wehren kann.

Dass Wahlberechtigte kurz vor einer Wahl persönliche Wahlwerbung erhalten, ist per se nichts Ungewöhnliches mehr. Immer wieder machen Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber von einer Melderegisterauskunft Gebrauch, um beispielsweise der Gruppe der Erstwähler personifizierte Wahlwerbung zuschicken zu können. Wie das mit der Adressdatenabfrage bei den vergangenen Wahlen 2022 und 2021 in Magdeburg gehandhabt wurde, wollten jetzt die beiden SPD-Stadträte Julia Brandt und Jens Rösler von der Stadtverwaltung wissen.

Für die Verwaltung informierte der zuständige Beigeordnete Holger Platz. Demnach hätte die AfD-Landtagsfraktion anlässlich der Landtagswahl 2021 Auskunft zur Gruppe der Erstwähler beantragt und erhalten.

Zur Bundestagswahl 2021 ließ sich der Magdeburger Kreisverband von Bündnis 90/Die Grünen Auskunft über den Personenkreis der Erstwähler geben. Und zur Magdeburger Oberbürgermeisterwahl 2022 erhielt auf Antrag die Einzelbewerberin und spätere Gewinnerin, Simone Borris, Auskünfte über wahlberechtigte Erstwähler sowie über Wahlberechtigte dieser Wahl im Alter von 70 bis 85 Jahren, so Holger Platz.

Datenabfrage kostet Geld

So eine Melderegisterauskunft ist nach Bundesmeldegesetz rechtens: Allerdings müssen die Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber dafür auch bezahlen. Pro Gruppenauskunft wird zunächst eine Grundgebühr fällig. 10 Euro beträgt diese. Dazu kommt aber auch eine Gebühr für jede Person in dieser Gruppe von 0,08 Euro. Je nach Art der Wahl umfasst die Gruppe beispielsweise der Erstwähler zwischen 10.000 und 14.000 Personen. Obendrauf kommt dann noch der Arbeitsaufwand des IT-Dienstleisters, der von der Meldebehörde für das Heraussuchen der jeweiligen Gruppenauskünfte beauftragt wird. Pro Datenliste werden hier nochmals 400 Euro fällig.

Alles erfahren die Abfragenden jedoch nicht: Parteien können in den sechs Monaten vor einer Wahl Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Dabei können sie nur bestimmte Altersgruppen abfragen, nicht aber die Daten aller Wahl- oder Stimmberechtigten insgesamt. Die Meldebehörden geben Familiennamen, Vornamen, mögliche Doktorgrade und die derzeitige Anschrift heraus. Geburtsdatum oder Konfession sowie weitere Daten bleiben aber tabu.

Doch wie sicher wird mit den abgefragten Daten umgegangen? Holger Platz: Die Datei mit den Melderegisterauskünften wird mit einem Passwort verschlüsselt und per Mail versandt. Die Verschlüsselung sei auf dem aktuellen Stand und werde beispielsweise auch zur Übermittlung von Passbildern an andere Behörden verwendet. Das Passwort zum Entschlüsseln erhält der jeweilige Antragsteller separat in einem verschlossenen Briefumschlag ausgehändigt. Damit könne die verschickte Datei mit den Daten von keiner unberechtigten Person geöffnet werden.

Wie man sich gegen solche Post wehren kann

Und was passiert dann mit den übermittelten Daten? Die jeweils übermittelten Daten dürfen ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden. Danach müssen die Daten gelöscht werden. Spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung sind die Daten zu löschen oder zu vernichten. Das ist im Bundesmeldegesetz so geregelt, erläutert Holger Platz in seiner Stellungnahme. Die entsprechende Auflage wird den Antragstellern mitgegeben.

Wer erst gar nicht möchte, dass seine Daten beispielsweise für personifizierte Wahlwerbung weitergegeben werden, der kann auch eine sogenannte Übermittlungssperre beantragen. Das funktioniert relativ einfach. Auf der Internetseite der Stadt kann man sich ein Formular herunterladen. Damit kann Widerspruch gegen die Erteilung von Melderegisterauskünften eingelegt werden. Beispielsweise im Zusammenhang mit Wahlen, aber auch bei Alters- oder Ehejubiläen, oder auch bei Anfragen von Adressbuchverlagen oder vom Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.

Wichtig ist, dass man seinen Hauptwohnsitz in Magdeburg hat. Gebühren werden für den Widerspruch nicht erhoben. In dem Formular kann man auch gleich den Widerspruch für mehrere Familienangehörige beantragen.