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Probanden gesucht Per App pflegende Angehörige schulen

Wie Natalia Kerner mit Smartphone und einer App pflegende Angehörige in Magdeburg schulen will:

Von Christina Bendigs 12.08.2020, 01:01

Magdeburg l Sie ist Inhaberin eines Pflegeheimes und einer Tagespflege, nun startet Natalia Kerner ein Pilotprojekt, das pflegenden Angehörigen und den Erkrankten zugute kommen soll. Ziel ist, Angehörige, die sich um ihre Verwandten kümmern und dafür den Beruf aufgeben, zu qualifizieren und ihnen eine Anerkennung ihrer Arbeit zu schenken. „Oftmals steht im Lebenslauf dann: Pflegezeit“, weiß Natalia Kerner. Doch mit der Pflege eines Angehörigen würden sich die Betroffenen selbst zu Experten auf bestimmten Gebieten entwickeln. „Warum sollen wir das nicht anerkennen und qualifizieren?“, fragt Natalia Kerner, die den pflegenden Angehörigen auch eine Anstellung und damit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bieten möchte.

Dafür hat sie das Unternehmen „Pflegesymbiose“ gegründet, bei dem Angehörige beschäftigt werden. Das kommt am Ende auch den Pflegebedürftigen zugute, die fachlich versiert gepflegt werden. Kerner entwickelt gemeinsam mit Kollegen eine App, mit der Basiswissen in der Pflege vermittelt werden soll – und zwar dann, wenn der oder die Pflegende Zeit dafür hat.

Natalia Kerner sucht nun pflegende Angehörige. „Wir wollen, dass wir mit Fragen rund um die Pflege zugeschüttet werden“, sagt Kerner, die auf 20 Probanden aus Magdeburg hofft. Durch die Fragen der Probanden möchte sie herausfinden, welche Sorgen, Nöte und Bedarfe sich für Angehörige in jedweder Hinsicht darstellen. In der App soll es dann Antworten geben – und daneben viele hilfreiche Hinweise rund um Anträge und Zusatzleistungen, die man über die Pflegekasse in Anspruch nehmen kann. Viele Menschen, die einen Angehörigen pflegen, wüssten zum Teil nicht, auf welche Leistungen sie Anspruch erheben können, sagt Natalia Kerner, und Beratung sei oft zu oberflächlich.

Wie aber wird nun das Ganze finanziert? „Das Pflegegeld für den Angehörigen wird umgewandelt in eine Kombinationsleistung“, erklärt Natalia Kerner. Ein Beispiel: Der Pflegebedürftige erhält in Pflegegrad 2 316  Euro Pflegegeld. Umgewandelt in einen Minijob würde der pflegende Angehörige 384,80  Euro als Pflegeleistung erhalten. In Pflegegrad 3 würde der zu Pflegende 545  Euro Pflegegeld erhalten. In einer Kombinationsleistung erhält der pflegende Angehörige 384,80  Euro als Verdienst für einen Minijob und 245  Euro Pflegegeld kämen hinzu.

Natalia Kerner würde sich wünschen, dass die Angehörigen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wählen. Statt 316 Euro Pflegegeld bekäme der pflegende Angehörige dann 375  Euro bei Pflegegrad 2, bei Pflegegrad 3 kämen noch 245  Euro Pflegegeld hinzu. Von dieser Summe sind Einzahlungen in die Arbeitslosen-, Kranken,- Renten- und Pflegeversicherung bereits abgezogen. Und eben darin sieht Natalia Kerner den Vorteil für den Angehörigen.

Wenn die Pflegezeit beendet ist, könnte er zudem in einen Pflegeberuf einsteigen, vielleicht noch eine verkürzte Ausbildung anschließen und erhält so auch eine berufliche Perspektive.

Bis es soweit ist, dass die ersten pflegenden Angehörigen das Angebot in Anspruch nehmen können, dauert es aber noch ein bisschen. Zunächst möchte Natalia Kerner die Umfrage unter pflegenden Angehörigen abschließen und die App, von der es bereits einen Prototypen gab, noch einmal überarbeiten.

Wer Interesse hat, sich an der Studie zu beteiligen, sollte sich bis Mitte August 2020 bei Natalia Kerner melden. Es werde auch eine Entschädigung geben. Interessenten sollten über ein Smartphone verfügen und einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 bis 5 pflegen. Die Kontaktaufnahme sollte nach Möglichkeit per E-Mail an info@pflegesymbiose.de erfolgen, ein formloses Anschreiben genügt.

Anna-Kristina Mahler bestätigt als Pressesprecherin der AOK Sachsen-Anhalt: „Mit dem Pflegegeld kann auch eine Pflegekraft finanziert werden.“ Die Pflegearbeit eines ambulanten Pflegedienstes werde als Sachleistung bezeichnet. Übernimmt also ein Pflegedienst die Betreuung, zahlt die AOK-Pflegekasse sogenannte Pflegesachleistungen. Die Abrechnung führe der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse durch, erläutert Mahler. Pflegegeld und Sachleistung seien miteinander kombinierbar. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, würden Anspruch auf Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen haben. Die Höhe der Leistung sei abhängig vom Pflegegrad, den der Pflegebedürftige hat. Ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bestehe aber erst ab Pflegegrad 2.

In Magdeburg nehmen laut Anna-Kristin Mahler derzeit 2200 Pflegebedürftige eine Geldleistung der AOK in Anspruch. Außerdem organisieren etwa 2300 pflegebedürftige AOK-Versicherte die häusliche Pflege gemeinsam mit einem Pflegedienst und nutzen damit die sogenannte Kombinationsleistung aus Geld- und Sachleistungen. Die demografische Entwicklung zeige auf, dass die Bevölkerung Deutschlands immer älter wird. Mahler: „Vor diesem Hintergrund wird der Bedarf an Pflegekräften entsprechend ansteigen“, blickt sie in die Zukunft.

Pflegenden Angehörigen stehe bei der AOK neben der telefonischen Beratung unter der kostenlosen Pflege-Hotline 08002265725 auch die persönliche Beratung durch speziell ausgebildete Pflegeberater in den beiden Kundencentern in Magdeburg zur Verfügung. Dort wird auf die individuellen Bedürfnisse der Hilfesuchenden eingegangen, um die Versorgung bestmöglich zu strukturieren.