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Prozess in Magdeburg Mit Fahrradklau Drogenrausch finanziert

Eine Serie von Einbruchdiebstählen wurde einem 34-Jährigen vorgeworfen. Er musste sich nun vor dem Landgericht Magdeburg verantworten.

Von Karolin Aertel 21.06.2019, 01:01

Magdeburg l Wie ein Crystal-Meth-Abhängiger sieht Thomas S. nicht aus. Er wirkt kerngesund - gut genährt, beinah jugendliche Haut, wache, freundliche Augen. Dabei hinterlässt das Nervengift zumeist sichtbare Spuren: ausgefallene Zähne, ausgezehrte Körper, enorme Hautentzündungen.

Und doch hat der 34-Jährige über Jahre die gefährliche Substanz zu sich genommen. „Täglich ein halbes Gramm. Jeden Morgen nach dem Aufstehen“, wie er erklärt. Um das zu finanzieren, brach der gebürtige Sachse, der im Zuge einer Adoption nach Sachsen-Anhalt kam, in Keller und Garagen ein, stahl Fahrräder und Werkzeug. Vor allem in Sudenburg, der Altstadt und Buckau war er unterwegs. Ausgestattet mit einem Arsenal Werkzeug – von Flex über Brecheisen bis hin zum Bolzenschneider.

15 Fälle aus den Jahren 2017/18 sind am 20. juni 2019 am Landgericht Magdeburg verhandelt worden. Gut zwei Stunden benötigten die Vorsitzende Richterin Claudia Methling und Beisitzende Richterin Ina Lorenz, denen zwei Schöffen zur Seite saßen, um die 15 vorgeworfenen Straftaten durchzugehen. Bei etlichen ist er beobachtet oder erwischt worden. 29 Zeugen waren ursprünglich geladen. Fast alle konnten ohne Aussage wieder gehen, da Thomas S. geständig war.

Dabei wies sein Anwalt Dieter-J. Schulze vorab darauf hin, dass es seinem Mandanten, angesichts des Drogenkonsums und vorheriger Straftaten, die zwar in den Zeitraum fielen, für die Thomas S. jedoch schon verurteilt wurde, schwerfalle, sich an Einzelheiten zu erinnern.

Die Liste, weswegen der 34-Jährige bereits vor Gericht stand, ist lang. Mehrfach wegen Diebstahls – angefangen bei Drogerieartikeln bis hin zu Fahrrädern –, wegen des Erschleichens von Leistungen, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die bereits verhandelten Straftaten reichen bis ins Jahr 2008. Zuletzt wurde er im Februar 2019 zu zweieinhalb Jahren sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt. Aus diesem Grund ist Thomas S. auch unter Polizeiaufsicht und mit Fußfesseln vor Gericht erschienen.

Um zur Richterin zu treten und sich dort Fotos von Tatorten und Diebesgut anschauen zu können, wurden ihm die Fußfesseln jedoch recht schnell abgenommen. Einige Male halfen die Bilder dem jungen Mann auf die Sprünge. Letztlich konnte er sich an beinah alle Taten erinnern und räumte seine Schuld ein. In einem Fall waren es auch Videoaufnahmen, die ihn überführten. In zwei Fällen Blut, das am Tatort gefunden wurde, weil er sich verletzt hatte.

Oft meldete sich der Angeklagte nicht zu Wort, flüsterte es seinem Anwalt zu, der ihn wiederum bat, dies laut vorzutragen. Thomas S. wirkte beinah schüchtern. Selten, meist wenn er sich – vermutlich von sich selbst überrascht – doch an Einzelheiten erinnern konnte, huschte ihm ein Lächeln über die Lippen.

Derzeit befindet sich der 34-Jährige in einer geschlossenen Therapie- und Entzugseinrichtung. Dort wird er laut Urteilsspruch vorerst auch bleiben, ehe er seine Haftstrafe wegen erwerbsmäßigen Diebstahls in besonders schwerem Fall antritt. Er ist – unter Einbezug des vorherigen Urteils – rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Therapiezeitraum fällt beim „Absitzen“ der Strafe mit ins Gewicht.