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Ratgeber Wann Magdeburger Laub fegen müssen

Des einen Freud ist des anderen Leid - auch beim Thema Herbstlaub. Ein Ratgeber über Rechte und Pflichten in Magdeburg:

Von Raíner Schweingel 09.10.2018, 23:01

Magdeburg l Nach dem sehr trockenen Sommer 2018 haben schon etliche Bäume einen Teil des Laubes verloren. Jetzt zur Herbstzeit und spätestens mit den ersten Frosttagen fällt weiteres Laub auf den Gehwegen und Straßen an. Kommt dann auch noch Regen und Feuchtigkeit zum Laub hinzu, bildet sich eine rutschige Schicht, die für Fußgänger, Radfahrer und Autos gefährlich werden kann.

Aus diesem Grund muss das Laub unbedingt entfernt werden, teilte der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb mit. Die Volksstimme hat zusammengefasst, wer wann welches Laub in Magdeburg entsorgen muss.

Wer muss das Laub entfernen?

Das Laub auf öffentlichen Straßen und Gehwegen muss zügig entfernt und anschließend entsorgt werden. Dabei gilt: Derjenige, der für die Straßenreinigung zuständig ist, ist auch für die Laubentsorgung verantwortlich.

Wann übernimmt die Laubbeseitigung die Stadtreinigung?

Oft stellt sich hier die Frage, wann die Anwohner das Laub entfernen und entsorgen müssen und wann dies die Stadtreinigung übernimmt.

Überall dort, wo die Mitarbeiter der Stadtreinigung vom Abfallwirtschaftsbetrieb während des ganzen Jahres den Gehweg reinigen, entfernen sie im Herbst auch das Laub. Dies betrifft Straßen, die den Reinigungsklassen I, Ia, Ib, Ic zugeordnet sind.

Wer muss das Laub entsorgen?

Anwohner, die jedoch selbst für die Gehwegreinigung verantwortlich sind, müssen auch das Laub selbst entsorgen. Dabei spielt es keine Rolle, woher das Laub stammt, zum Beispiel auch von städtischen Bäumen. Anlieger von Straßen in der Reinigungsklasse V sind verpflichtet, die Reinigung bis zur Fahrbahnmitte durchzuführen.

Gelten besondere Regeln für Straßenlaub?

Ja. Laub, das von der Straße stammt, ist aufgrund der höheren Schadstoffbelastung über den Restabfall zu entsorgen. Reicht die schwarze Tonne nicht aus, können Rest-abfallsäcke je 110 Liter für 3,60 Euro in allen Bürgerbüros und beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb in der Sternstraße 13 erworben werden.

Wie verhält es sich bei Laub von Grünflächen?

Laub von Grünflächen bzw. dem eigenen Garten kann kompostiert werden. Eine Abgabe auf den städtischen Wertstoffhöfen oder die Entsorgung in der Biotonne ist ebenfalls möglich.

Was ist zu tun, wenn mehr Laub zu entsorgen ist, als in die Biotonne passt?

Es können auch zusätzlich zur Biotonne 110-Liter-Laub- und Grünabfallsäcke zum Stückpreis von 2,20 Euro, ebenfalls in den Bürgerbüros oder dem Abfallwirtschaftsbetrieb, erworben werden.

Wo gibt es mehr Informationen?

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallberatung unter der Servicerufnummer 0391/540-4666 zur Verfügung.

Können Laubsauger eingesetzt werden?

Das ist grundsätzlich erlaubt. Zu beachten sind aber die Ruhe- und Einsatzzeiten laut Stadtordnung: Der Betrieb von Laubbläsern ist in der Regel erlaubt montags bis sonnabends von 9 Uhr bis 13 Uhr und zwischen 15 Uhr und 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen und der Betrieb sonstiger Geräte/Maschinen grundsätzlich nicht erlaubt.

Was sagen Umweltschützer zum Einsatz von Laubbläsern und -saugern?

Annette Leipelt vom Naturschutzbund Sachsen-Anhalt sagt: Zur Beseitigung des Herbstlaubes kommen zunehmend Laubsauger und Laubbläser für eine ökologisch fragwürdige Gartengründlichkeit zum Einsatz.

Diese Hightech-Geräte vernichten nicht nur den Lebensraum vieler Kleintiere wie Schnecken und Regenwürmer, sondern Laubsauger häckseln die Tiere regelrecht.

Auch aus Lärmschutzgründen sollte das Laub besser mit Besen und Rechen gekehrt werden.