1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Regina Blenkle geht in Berufung

Gericht Regina Blenkle geht in Berufung

Das Rathaus-Aus der suspendierten Haldensleber Bürgermeisterin Regina Blenkle geht in die nächste Runde.

Von Juliane Just 25.02.2021, 09:00
Foto: Uli Lücke-- Mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg in der Sache Regina Blenkle, abgesetzte Bürgermeisterin in Haldensleben
Foto: Uli Lücke-- Mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg in der Sache Regina Blenkle, abgesetzte Bürgermeisterin in Haldensleben Uli Lücke

Haldensleben l Die Auseinandersetzung um die Amtsenthebung von Haldenslebens suspendierter Bürgermeisterin geht weiter. Nachdem das Magdeburger Verwaltungsgericht Ende November im Verfahren der Disziplinarklage urteilte, Regina Blenkle (FUWG) dauerhaft aus dem Amt zu entfernen, hat sie Berufung eingelegt. Das bestätigte Christoph Zieger, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes gestern gegenüber der Volksstimme. Damit wird der Prozess vom Oberverwaltungsgericht weitergeführt.
Nachdem das Urteil allen Beteiligten schriftlich zugestellt wurde, galt eine vierwöchige Berufungsfrist. Diese endete am 22. Januar 2021. Regina Blenkle wollte der Volksstimme gegenüber am Mittwoch keinen Kommentar über ihre Beweggründe machen. Sie wolle sich jedoch bald öffentlich zur Berufung äußern. Der Stadtratsvorsitzende Guido Henke sagte der Volksstimme: „Die Berufung wurde allgemein erwartet.“ Das offene Verfahren bringe jedoch eine gewisse Unruhe in den Stadtrat.
Am 6. Oktober 2020 begann das gerichtliche Verfahren der Disziplinarklage gegen Haldenslebens Bürgermeisterin. Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits dreieinhalb Jahre suspendiert und führte ihr Amt damit nicht mehr aus. Insgesamt 26 Vorwürfe standen in der Klageschrift, die der Stadtrat eingereicht hatte. Es ging unter anderem um Verstöße gegen das Beamtenstatusgesetz, gegen das Kommunalverfassungsgesetz, gegen das Personalvertretungsgesetz, gegen das Sparsamkeitsprinzip der Haushaltssatzung sowie gegen beamtenrechtliche Pflichten.
Nach drei Verhandlungstagen stand das Urteil fest: Regina Blenkle soll dauerhaft aus ihrem Amt entfernt werden. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Klaus Friedrichs, dass Blenkle bis zu ihrer Suspendierung im Februar 2017 wiederholt gegen die beamtenrechtliche Wohlverhaltenspflicht verstoßen habe. „Sie neigt dazu, Pflichten zu verletzen und damit Gesetze nicht zu beachten“, sagte Friedrichs bei der Urteilsverkündung im November 2020. Die Verstöße seien zum Teil so schwerwiegend, dass das Vertrauensverhältnis zwischen der Bürgermeisterin und ihrem Dienstherren – der Stadt Haldensleben – unwiederbringlich zerstört sei.
Das überraschende Urteil zur Amtsenthebung traf Regina Blenkle. „Das war so nicht absehbar, diese 180-Grad-Wende hat mich überrascht“, erklärte sie im November 2020 nach der Verhandlung. Das Urteil war für viele Beteiligte überraschend, da Richter Friedrichs während der Verhandlung in einigen Punkten argumentierte, es liege kein Verstoß vor. Nach zwei Verhandlungstagen wurde dem Stadtrat seitens des Gerichts ein Kompromissvorschlag gemacht, da die Chancen für einen Erfolg des Stadtrats eher bescheiden schienen.
Damit musste der Stadtrat entscheiden, ob er weiterhin auf die Amtsenthebung Blenkles pocht oder ihr stattdessen eine Disziplinarstrafe auferlegt. Ergebnis: 19 von 27 Stadträten entschieden sich für die weitere gerichtliche Auseinandersetzung. Blenkle sagte dazu: „Das bedeutet, dass diese 19 Stadträte weiterhin nicht die Wahlentscheidung der Bürger zur Bürgermeisterwahl 2015 anerkennen wollen.“