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Stadtentwicklung Truckerglück für Magdeburger Gewerbegebiet

Bei der Entwicklung eines Baugebiets müssen viele Belange berücksichtigt werden. U.a. geht es in Magdeburg um Vergnügen, Eichen und Nüsse.

Von Martin Rieß 11.02.2019, 14:30

Magdeburg l Im Gewerbegebiet Nord in Magdeburg zwischen der Autobahn A2 und der Grabower Straße sollen Teile des Bebauungsplans geändert werden. Grund ist, dass der Zuschnitt von Grundstücken an die Bedürfnisse der gewerblichen Nutzer angepasst werden soll. In früheren Planungen sollte die Grabower Straße mit der Wörmlitzer Straße verbunden werden, was jetzt aber vom Tisch ist.

Der Bauausschuss des Magdeburger Stadtrats hatte in seiner Sitzung am Donnerstag entsprechende Vorlagen aus der Verwaltung auf der Tagesordnung. Zum einen ging es um die Abwägung von Hinweisen von Nachbarn und Grundstücksnutzern sowie um die Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, zu denen unter anderem Ver- und Entsorger sowie verschiedene Ämter und Behörden gehören.

Thema war in der Abwägung unter anderem der Hinweis eines Grundstückseigentümers, dass er für sein Gelände ebenfalls die Möglichkeit zur Schaffung von Vergnügungsstätten festgeschrieben haben möchte. Hintergrund: Auf der gegenüberliegenden Seite des August-Bebel-Damms sind Vergnügungsstätten möglich.

Gemeint sind damit Freizeitaktivitäten und Vergnügungen für Berufskraftfahrer, die ihre gesetzlichen Pausen einhalten müssen und dafür unter anderem auch gern einmal einen Spielautomaten in Gang setzen. Um einen Rasthof betreiben zu können, sei ein solches Angebot allerdings notwendig und auch im Sinne der Gleichbehandlung sinnvoll. Stimmt, so die Einschätzung der Magdeburger Stadtverwaltung. Sie empfiehlt dem Stadtrat, der entsprechenden Änderung zu folgen. Dieser Empfehlung schloss sich die Mehrheit der im Bauausschuss vertretenen Stadträte an.

Unter anderem fand auch der Hinweis des Magdeburger Umweltamtes Berücksichtigung. Dieses nämlich hatte darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Gelände in der Quarantänezone befindet, die zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers geschaffen wurde. Die Allgemeinverfügung verbietet das Anpflanzen einer Vielzahl von Baumarten. Darunter sind auch solche, die in den Grünstreifen und an den Straßen bei der Entwicklung von Gewerbegebieten üblicherweise gepflanzt werden. „Insbesondere sind Weichhölzer wie Pappeln und Weiden, aber auch nahezu alle anderen heimischen Arten betroffen“, heißt es in den Ausführungen des Umweltamtes. Genannt werden aber auch einheimische Arten, auf die der Asiatische Laubholzbockkäfer bislang keinen Appetit hatte: Möglich wäre so die Pflanzung von Eichen, Walnussbäumen und Wildbirnen.

Gerade die letzten beiden Alternativen scheinen der Naturschutzbehörde am Herzen zu liegen: Es werde nämlich nicht als erstrebenswert angesehen, „Rothensee in eine Eichenmonokultur zu verwandeln“. Es sollte daher im weiteren Planungsprozess über Möglichkeiten nachgedacht werden, trotz der Pflanzverbote zu einer abwechslungsreichen Gestaltung zu kommen.

Das letzte Wort über die Abwägung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans hat der Stadtrat. Dieser tagt am 21. Februar 2019.