1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Kein Katzenjammer in Magdeburg

Stadtverwaltung Kein Katzenjammer in Magdeburg

In Magdeburg gibt es keine Probleme mit freilaufenden Katzen. Zu dieser Erkenntnis kommt die Stadtverwaltung.

24.09.2019, 23:01

Magdeburg l Kein Katzenjammer in Magdeburg - so sieht es die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme zu einem Antrag der Stadtratsfraktion Gartenpartei/Tierschutzallianz. Die Fraktion hat beantragt zu prüfen, ob es in Magdeburg Probleme mit freilebenden Katzen gibt, die die Einführung einer Regelung zum Katzenschutz in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt erfordere.

Als zuständiger Beigeordneter führt Holger Platz nun aus, die Verwaltung sehe aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen keine Notwendigkeit und auch keine Möglichkeit, eine Regelung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht in die Gefahrenabwehrverordnung aufzunehmen. „Weder dem Gesundheits- und Veterinäramt noch dem Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt sind bestimmte, nicht nur vermutete Sachverhalte bekannt, bei denen eine Gefahr für einzelne Personen oder die Allgemeinheit von freilaufenden, unkastrierten und ungekennzeichneten Katzen ausging“, so Platz.

Es lägen zudem keine belastbaren Statistiken vor, die eine abstrakte Gefahr durch Katzen belegen könnten, so Platz. Und weiter heißt es, dass es auch kein Katzenproblem durch eine unkontrollierte Vermehrung gibt. Seit nunmehr 25 Jahren kastriere das Tierheim der Stadt jährlich bis zu 300 freilaufende Katzen. Die Mitarbeiter des Tierheims seien dafür ganzjährig im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Hinzu komme, dass das Tierheim zusätzlich verwilderte Katzen von Tierschutzvereinen und Tierschützern kostenfrei zum Kastrieren aufnimmt. Nach Erfahrungen der Stadtverwaltung sei die freilebende Katzenpopulation in Magdeburg in den vergangenen Jahren etwa gleich groß geblieben.

Weiter führt Platz aus, dass der Antrag der Fraktion vorrangig tierschutzrechtliche Gründe anführt. Und diese dürfen bei den Regelungen einer Gefahrenabwehrverordnung keine Rolle spielen. Zudem sei hier das Land in der Pflicht. Und das habe bislang weder selbst eine Katzenschutzverordnung erlassen, noch die Ermächtigung an die Gemeinden oder Landkreise übertragen.