1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Magdeburg
  6. >
  7. Ein Polizeiauto, das keines sein darf

Streit Ein Polizeiauto, das keines sein darf

Seit drei Jahren fährt der Magdeburger Norman Zwernemann ein ausrangiertes Polizeiauto. Nun soll der Opel zwangsstillgelegt werden.

Von Ivar Lüthe 03.07.2019, 01:01

Magdeburg l Norman Zwernemann ist fest entschlossen: „Ich melde mein Auto nicht ab!“ Der Magdeburger liegt derzeit unter anderem mit der Stadtverwaltung im Streit. Es geht um seinen Firmenwagen. Zwernemann hat als Kleingewerbe die Firma Film-Car angemeldet. Seit mehr als drei Jahren. Für Filmdrehs stellt er seine Sonderfahrzeuge zur Verfügung. Rund 20 Fahrzeuge hat der Autosammler – vom echten Feldjäger-Fahrzeug bis hin zu dem ausrangierten Polizeiauto.

Auch bei Festen oder anderen Veranstaltungen in der Landeshauptstadt und der Region ist er immer wieder mal mit seinen Autos vertreten. Beispielsweise beim Tag er offenen Tür der Bundeswehr in Burg oder beim „Tatort Sternstraße“, dem Polizeifest in Magdeburg. „Ich bin mittlerweile bei den Magdeburger Polizisten bekannt – und ein Großteil freut sich regelmäßig, wenn sie mich und mein Auto sehen“, sagt Zwernemann.

Doch nun ist Zwernemann mit seinem Polizeiauto in die Mühlen der Verwaltung geraten. Begonnen hat es vor wenigen Wochen, als er mit seinem Auto und seinem Hund in der Magdeburger Kreuzhorst unterwegs war. Einem Polizisten habe es überhaupt nicht gefallen, dass Zwernemann mit dem Polizeiwagen herumfährt. Prompt bekam der Magdeburger einen Mängelschein. Bezogen wurde sich auf die Rundumleuchte auf dem Dach. Die ist jedoch nicht funktionstüchtig.

„Ich bin am Tag darauf gleich zum Polizeirevier gefahren und habe dort ein Gutachten vorgelegt, dass die Sondersignalanlage auf dem Dach technisch außer Betrieb gesetzt ist“, erzählt Zwernemann. Der Mängelschein sei abgestempelt und mit dem Verweis auf das Gutachten ad acta gelegt worden, erzählt Zwernemann. Doch damit war das Problem nicht aus der Welt, wie er kurz darauf feststellen musste. Denn parallel dazu ermittelte die Bußgeldstelle. Mittlerweile ist dem Magdeburger mitgeteilt worden, dass sein Opel zwangsstillgelegt werden soll. Außerdem wurde ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro auferlegt.

Norman Zwernemann versteht die Welt nicht mehr. „Schon im Jahr 2016 hatte ich wegen des Opels Kontakt mit der Zulassungsstelle. Auch damals ging es um die Sondersignalanlage. Damit ich das Auto weiterfahren durfte, habe ich die Anlage außer Betrieb gesetzt und mir von einem Kfz-Sachverständigen das entsprechend mit einem Gutachten zur Beweissicherung bescheinigen lassen“, sagt der Magdeburger.

Keine Lampen, kein Drehspiegel, kein Strom – kein Problem. Damit war die Sache damals vom Tisch. Zur Sicherheit hat Zwernemann das Gutachten stets im Handschuhfach, wenn er mit dem Opel herumfährt. „Natürlich sieht das Auto aus wie ein Polizeiauto. Aber anstatt des Polizei-Schriftzuges habe ich Werbung für meine Firma am Auto“, sagt Zwernemann.

Nun beginnt scheinbar die ganze Geschichte von vorn. Das Ordnungsamt der Stadt bezieht sich wieder auf die Sondersignalanlage. „Das Fahrzeug ... entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der lichttechnischen Ausrüstung und der Fahrzeughöhe“, heißt es in einem Schreiben des Ordnungsamtes. Zwernemann soll entweder das Auto der rechtlichen Norm entsprechend herrichten, außer Betrieb setzen oder sich eine Ausnahmegenehmigung bei der obersten Landesbehörde holen. Der zuständige Beigeordnete Holger Platz schrieb dazu: „Für mich ist nachvollziehbar, dass Sie das Fahrzeug mit der aufgesetzten – also nur noch optisch vorhandenen – Blaulichtanlage in Ihrem Fuhrpark für Filmaufnahmen bereithalten möchten. Jedoch ist ein Fahren (auch ein behutsames) im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.“

„So ein Quatsch. Mein Auto hat den TÜV bestanden, ich habe keine zusätzlichen Leuchten am Auto angebracht und die Fahrzeughöhe entspricht der, die in den Papieren steht“, sagt Zwernemann. Eine Dachbox beispielsweise müsse ja auch nicht eingetragen werden. „Farbe und Form einer Dachlast wird gesetzlich nicht geregelt oder definiert“, so der Magdeburger. Auch eine Sondergenehmigung komme für ihn nicht in Frage. „Wozu? Ich will doch gar nicht mit funktionierendem Blaulicht herumfahren.“ Außerdem fragt er sich, was sich denn in den drei Jahren, seit er mit dem Auto fährt, geändert haben soll.

Das Landesverwaltungsamt gibt dem Magdeburger auch keine Sondergenehmigung. Die gebe es nur für Fahrzeuge zur Rettung von Menschenleben oder zur Abwehr von schweren Schäden. Das sei bei ihm nicht der Fall, hieß es.

Mittlerweile war Zwernemann bei der Dekra, um sich erneut ein Gutachten erstellen zu lassen. Das steht allerdings noch aus. Seinen Opel aufgeben, das kommt für ihn nicht in Frage. Auch nicht, die Anlage auf dem Dach ganz abzubauen. „Das ist mein Dienstwagen, damit mache ich Werbung für meine Firma. Es muss doch eine Lösung geben, die praktikabel und bezahlbar ist“, sagt er. Den Wagen wolle er im Originalzustand erhalten, das sei auch wichtig. Zwernemann hat sich einen Anwalt genommen, der sich um den Briefverkehr mit der Stadt und dem Landesverwaltungsamt kümmert. Außerdem hat er schon an Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) geschrieben. Eine Antwort hat er nicht bekommen. Nun hat der Magdeburger auch den Petitionsausschuss des Landtages eingeschaltet. Und bei einem Sommergrillfest auch Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) auf sein Problem hingewiesen.

Zwernemann fühlt sich „auf dem Kieker“, wie er sagt. „Ich bin denen offenbar ein Dorn im Auge“, sagt er mit Blick auf die Stadtverwaltung. Seinen Polizei-Opel hat er sicherheitshalber an einen geheimen Ort gebracht. „Ich melde mein Auto nicht ab!“