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Termine und Tipps Prosit Neujahr: Jahreswechsel in Magdeburg

Das neue Jahr kann kommen. Magdeburg hat sich auf den heutigen Abend vorbereitet. Die Volksstimme zeigt, was zu beachten ist

Von Martin Rieß 31.12.2018, 00:01

Magdeburg l Feierlaune verspricht der Tag zum Jahreswechsel in Magdeburg. Für den Tag und die Nacht gelten eine Vielzahl von Sonderregelungen.

Eine Reihe von Veranstaltungen zum Jahreswechsel am 31. dezember 2018 sind ausverkauft. Gute Chancen gibt es aber beispielsweise noch für die Silvesterparty mit Ventura Fox ab 20 Uhr in der Festung Mark. Um 21.30 Uhr beginnt die MDR-Sputnik-Silvesterparty im Amo auf mehreren Floors, und nach ausverkauften Vorstellungen gibt es in der Sudenburger Feuerwache ab 23.45 Uhr einen Schwoof ins neue Jahr. Von 23 bis 3 Uhr gibt es im Schauspielhaus den Silvesterball mit dem Salonorchester Weimar.

Auch in vielen anderen Einrichtungen laufen ab den Abendstunden Partys. Im One neben dem Maritim-Hotel stehen so die 40er und 50er Jahre samt Rockabilly im Fokus. Eine Ossi-Party gibt es in der Bowlingworld am Pfahlberg. Im Boys´n`Beats in der Liebknechtstraße 89 ist in der Silvesternacht mit Chris de Silva Gold das Thema. Eine „Goldene Nacht“ verspricht das First am Alten Markt. Auch in vielen Hotels der Stadt werden Arrangements zum Jahreswechsel angeboten.

Bei der Magdeburger Taxigenossenschaft können am 31. Dezember 2018 Taxis nur bis 24 Uhr vorbestellt werden. Danach können keine Fahrzeuge mehr reserviert werden: Angesichts der hohen Nachfrage werden alle verfügbaren Fahrzeuge dann auf Abruf fahren.

Auf den Linien der Magdeburger Verkehrsbetriebe gilt am 31. Dezember 2018 ein Sonderfahrplan: Bis etwa 8 Uhr fahren Straßenbahnen im 30-Minuten-Takt. Von 8 Uhr bis 23 Uhr gibt es einen 20-Minuten-Takt. Mehrere Buslinien fahren seltener.

Im Nachtverkehr fahren die Linien N1 und N8 als Straßenbahn. Die Haltestellen Weitlingstraße, Sportgymnasium sowie Friedrich-Ebert-Straße werden daher nicht bedient. Die Linie N2 verkehrt in dieser Nacht als Bus. Die Anschlusstreffen um 23.45 und 0.15 Uhr am Alten Markt entfallen. Das Gleiche gilt für die Fahrten dorthin um diese Zeit. Ab 0.45 Uhr gibt es am Alten Markt Anschlusstreffen bis 3.15 Uhr halbstündlich, danach stündlich.

Der Hasselbachplatz wird zwischen 23.45 und 3.15 Uhr nicht angefahren. Die Linien N2, N3, N4 und N5 fahren in dieser Zeit über Danzstraße, Hegelstraße sowie Seumestraße. Die Ersatzhaltestelle Domplatz/Volksbank liegt vor der Kreuzung Danzstraße/Breiter Weg. Die Ersatzhaltestelle für den Hasselbachplatz befindet sich an der Kreuzung Einsteinstraße/Hegelstraße und die Ersatzhaltestelle Planckstraße befindet sich in Höhe des Hegelgymnasiums. Die Haltestellen Haeckelstraße/Museum sowie Hasselbachplatz entfallen in dieser Zeit.

Die Fahrpläne sind gesondert abgedruckt und in der elektronischen Fahrplanauskunft berücksichtigt. Am 1. Januar 2019 gilt der Sonn- und Feiertagsfahrplan.

Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Fahrkartenautomaten sind diese über Silvester an den entsprechenden Haltestellen außer Betrieb. Die Fahrkartenautomaten in den Fahrzeugen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Diesen Verkaufsservice können alle Fahrgäste weiterhin zu jeder Zeit nutzen.

Heute hat das MVB-Häuschen am Alten Markt/Ernst-Reuter-Allee von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die anderen Häuschen im Stadtgebiet sind geschlossen.

Das Polizeirevier Magdeburg verweist darauf, dass der Einsatz von Feuerwerkskörpern streng geregelt ist. Nur Erwachsene dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk (Kategorie F2) am 31. Dezember und am 1. Januar nutzen. Ausnahmen sind Feuerwerke der Kategorie F1 wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht zugelassen sind so Feuerwerkskörper ohne CE-Zeichen. Deren Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind sogar strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50 000 Euro. Auch die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper ist verboten.

Selbst hergestellte Feuerwerkskörper können unter Umständen schon bei geringster Einwirkung explodieren. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe. Wer einen solchen Sprengsatz selbst herstellt oder zündet, dem drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In unmittelbarer Nähe z. B. von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten.

Wer die zugelassenen Feuerwerkskörper nutzt, sollte dringend die Gebrauchsanweisung beachten. Verwendet werden dürfen nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden. Einzuhalten ist ein Schutzabstand von etwa acht Metern zu Personen und Gebäuden. Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

Silvester bedeutet für die Mitarbeiter in den drei Krankenhäusern der Stadt mit Notaufnahme Mehrarbeit. Wie in den Vorjahren dürften sich auch zu diesem Jahreswechsel aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit schwere Unfälle ereignen. Daher bereitet sich die Universitätsklinik wieder intensiv auf die Silvesternacht vor.

Unter anderem befürchten die Augenspezialisten, dass sie auch in diesem Jahr wieder viel zu tun bekommen, weil unsachgemäß mit Böllern umgegangen wird. Der leitende Oberarzt der Augenklinik, Dr. Thoralf Wecke, warnt besonders vor den Gefahren für Kinder. „Neben oberflächlichen Verbrennungen der Hornhaut drohen Verletzungen der Augen durch umherfliegende Splitter und Knallkörper.“ Seine Klinik habe sich auf „äußerst komplizierte Operationen“ vorbereitet.

Der Arzt wird noch deutlicher: „Die Hornhautverbrennungen sind äußerst schmerzhaft. Explodieren Knallkörper direkt vor dem Auge, durchschlagen diese Fremdkörper die Hornhaut und verletzen das Auge erheblich.“ Für Silvesterraketen, die mit einer hohen Abschussgeschwindigkeit starten, reiche die Reaktionszeit des Menschen von 0,8 Sekunden nicht aus, um dem Geschoss auszuweichen. „Trifft eine Rakete das Auge, kann es wie ein Luftballon zerplatzen.“ Daher rät auch der Mediziner zu einem behutsamen Umgang mit den Feuerwerkskörpern.

Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen und die Notfallapotheken finden Sie in der gedruckten Magdeburger Volksstimme auf Seite 10 sowie im Veranstaltungskalender dieser Website

Die reguläre Abfallentsorgung findet am 31. Dezemberstatt. Die vom Wochentag morgen anstehende Entsorgung wird auf den 2. Januar verschoben. Vom 2. bis 4. Januar erfolgt die Entsorgung jeweils einen Tag später. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb bittet darum, unbedingt die Stellplätze und Zufahrten zu den Abfallbehältern freizuhalten. Heute haben zudem alle Wertstoffhöfe geschlossen.

Am Neujahrsmorgen sind Grundstückseigentümer laut Stadt verpflichtet, Verschmutzungen auf Gehwegen durch Silvesterböller, Glasscherben und Papierschlangen zügig zu beseitigen. Anlieger einer Straße mit der Reinigungsklasse V müssen diese bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Die anfallenden Abfälle der Straßenreinigung sind in der Rest­abfalltonne zu entsorgen.

In einigen Straßen im Stadtzentrum wie dem Alten Markt, Hasselbachplatz, dem Breiten Weg und der Ernst-Reuter-Allee wird am Neujahrsmorgen die Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb vorgenommen.

Altglas, wie beispielsweise eine leere Sektflasche, gehört in den nahe gelegenen zentralen Altglascontainer. Dabei sind die Einwurfzeiten von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr zu beachten. An Sonn- und Feiertagen und damit auch am Neujahrstag ist kein Einwurf erlaubt. Altglas darf nicht auf oder neben den Containern abgestellt werden.

Die Museen der Stadt sind am 31. Dezember 2018 geschlossen und am 1. Januar 2019 geöffnet. Die Gruson-Gewächshäuser sind am Silvestertag von 9 bis 13 Uhr und zu Neujahr von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten der kommunalen Schwimmhallen sind unter www.magdeburg.de/Start/Kultur-Sport/Bäder im Internet zu finden.