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Verfügung Von Wildschwein bis Waschbär: Im Magdeburger Stadtpark darf wieder gejagt werden

Stadt Magdeburg erlässt Erlaubnis zur beschränkten Jagdausübung im Stadtpark und Teilen des Herrenkrugs. Schwarz- und Raubwild darf bejagt werden. Dafür gibt es klare Regeln.

Von Konstantin Kraft 06.10.2021, 19:21
Ein Schild warnt im Magdeburger Stadtpark vor „jagdlichen Maßnahmen“.
Ein Schild warnt im Magdeburger Stadtpark vor „jagdlichen Maßnahmen“. Foto: Konstantin Kraft

Magdeburg - Im elbnahen Abschnitt des südlichen Herrenkrugs mit dem Übergang zum Großen Werder sowie im Stadtpark Rotehorn darf seit Anfang Oktober wieder gejagt werden. Per Allgemeinverfügung hat die Stadt Magdeburg eine „Erlaubnis zur beschränkten Jagdausübung im befriedeten Bezirk“ erlassen.