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Verkehrsschild-Klage Wenig Aussicht auf Erfolg

Ein Autofahrer hat die Stadt Magdeburg auf Schadensersatz verklagt, nachdem ein Verkehrsschild auf sein Auto gefallen war.

26.02.2016, 00:01

Magdeburg l Erst verursachte ein umgestürztes Verkehrsschild am Auto von Jens H. einen Schaden von mehr als 1.000 Euro und nun muss er möglicherweise auch noch die Kosten des Zivilverfahrens tragen. Bei der Verhandlung am Landgericht Magdeburg wurde deutlich, dass die Stadt als Beklagte wahrscheinlich keine Schuld trifft. Sie hatte das Schild sogar erst wenige Wochen vor dem Unfall gesichert.

Was war passiert? Der Kläger, der zur Verhandlung am Mittwoch selbst nicht erschien, macht gegenüber der Stadt Magdeburg einen Schadensersatzanspruch von mehr als 1.000 Euro geltend. Er behauptet, dass am 2. Juni vergangenen Jahres in der Spielhagenstraße/ Gartenheimweg ein Verkehrsschild umgefallen und sein Auto beschädigt hat. Hierdurch habe die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, so der Vorwurf. Das Gericht hörte zwei vom Kläger benannte Zeugen und drei Zeugen der Stadt.

„Ich habe ein bisschen geforscht“, eröffnete Richter Christian Löffler die Verhandlung. Andere Gerichte hatten bei ähnlichen Verfahren geurteilt, dass an den Schildern regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden müssen. „Jetzt müssen wir mal schauen, ob die Beklagte auch alles gemacht hat“, kommentierte Löffler die Ausgangslage.

Die beiden Zeugen des Vorfalls, zwei Kfz-Meister, die damals zur Prüfung in Magdeburg waren, hatten den Unfall beobachtet. Sie standen nur wenige Meter vom umstürzenden Schild entfernt. „Es war windig. Plötzlich hat es gepoltert. Als ich mich umdrehte, sah ich das umgefallene Verkehrsschild“, sagte Tom K. (22). Von ihm stammen auch einige der Aufnahmen vom lädierten Passat. Diese Fotos zeigen einen abgeknickten Außenspiegel. Auch der Lack hatte Schrammen abbekommen. „Es ist niemand dagegen gefahren. Das Schild ist einfach umgefallen“, sagte Tom K. Eine Detailaufnahme zeigt, dass der Pfosten des Schildes abgeknickt ist. Rost ist nicht zu sehen.

Die drei geladenen Zeugen der Stadt, ein Verwaltungsmitarbeiter und zwei Straßenbauer, sagten, dass die Schilder in der Straße schon einmal angefahren wurden – nämlich erst wenige Wochen zuvor. Minutiös trug Volker M. aus einer Akte vor, die den Reparatureinsatz am 17. April belegte. Der 50-Jährige ist oberster Sachbearbeiter für „Verkehrsleiteinrichtungen“ in Magdeburg. „Wir hatten damals eine Schadensmeldung. Die hatten wir sofort behoben. Das geht in Magdeburg sehr schnell. Da sind wir sehr stolz drauf“, sagte er. Damals waren in der Straße zwei Verkehrsschilder betroffen. Beide wurden repariert. Auch das nun umgefallene. Der neue Schaden, so die Meinung der drei Mitarbeiter, sehe eher danach aus, dass erneut jemand gegen das Schild gefahren sei.

Am Ende war es der Anwalt des Klägers, der vorschlug, noch mal mit seinem Mandanten zu sprechen, ob dieser seine Klage zurückzieht. Um die Stadt haftbar zu machen, müsste man eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen. Das ist in diesem Verfahren eher aussichtslos, eine Schadensregulierung über die Versicherung der Stadt nicht möglich. Heißt: Wenn jemand anders das Schild angefahren und das nicht gemeldet hat, wäre der haftbar zu machen und hätte im Übrigen auch Fahrerflucht begangen.

Neben dem Schaden an seinem Auto muss der Kläger nun wahrscheinlich auch noch die Prozesskosten tragen.