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Wetter Grillen in Magdeburg trotz Hitze erlaubt

Trotz Hitze und Angst vor Bränden darf in Magdeburg das Grillen nicht per se verboten werden. Die Stadt appelliert dennoch an die Bürger.

Von Martin Rieß 07.08.2018, 01:01

Magdeburg l Seit dem ersten Augustwochenende gilt für Magdeburg die Waldbrandwarnstufe 3, für den benachbarten Landkreis Börde und die Altmark sogar die Waldbrandstufe 5. Grund sind die lang anhaltende Hitze und die Trockenheit in Magdeburg.

Laut Landeswaldgesetz sind die Regeln hier klar: In der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen sind grundsätzlich keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wegzuwerfen. Leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken dürfen nicht gefährdet werden.

Ab der Waldbrandstufe 2 darf außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald und im Umkreis von 15 Metern nicht geraucht werden, und es darf auch im Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald kein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen entzündet werden. Diese Regeln gelten in Magdeburg für Waldgebiete wie im Biederitzer Busch.

Doch was die Parks und Gärten der Region angeht, beschränkt sich die Stadtverwaltung Magdeburg auf den Appell an die Bürger, aufs Grillen möglichst bis zum Einsetzen ergiebiger Regenfälle zu verzichten.

Dies führt bei Lesern zu Irritationen. Sie fragen beispielsweise: Warum kann nicht ein grundsätzliches Verbot erlassen werden, bei Trockenheit Grills oder andere Feuer auf privaten Grundstücken oder in Gärten zu entfachen?

Tatsächlich ist dies aus rechtlichen Gründen nur schwer möglich, so Stadtsprecherin Kerstin Kinszorra. Sie sagt: "Die mit den Waldbrandstufen einhergehenden Verbote zum Anzünden von Feuern beziehen sich auf den Wald. Das Grillen in den Kleingärten ist demnach nicht gesetzlich verboten.“

Unbeschadet davon könne in einer Kleingartenanlage seitens des Vereins ein Verbot zum Anzünden von Feuer – und gemeint sein können auch Grillfeuer – ausgesprochen werden. Die Durchsetzung eines solchen Verbotes sei dann jedoch allein Sache der Verantwortlichen des Vereins und nicht der Behörden, so Kerstin Kinszorra. Sie empfiehlt jenen, die sich Sorgen machen, sich in solchen Fällen mit dem Gartenvorstand in Verbindung zu setzen.

Selbst bei den von der Stadt Magdeburg selbst ausgewiesenen Grillplätzen war es in den vergangenen Wochen nur bei der Bitte geblieben, hier auf das Grillen zu verzichten, solange keine ausgiebigen Regenfälle der Trockenheit ein Ende gemacht haben.

Aus Magdeburg-Lemsdorf berichten Anwohner derweil von einem Baugebiet am Eulegraben. So wie an anderen Stellen der Stadt, wo eine Bebauung geplant ist, braucht es hier offenbar seine Zeit, bis ein solches Gelände vermarktet ist, bis die Planungen fertig sind und alle notwendigen Genehmigungen vorliegen. Und in dieser Zeit sprießt hier die Vegetation, die in Trockenperioden wie in den vergangenen Wochen verdorrt.

Nachbarn machen sich inzwischen Sorgen, da hier bei einem Feuer die Flammen viel Nahrung finden würden und womöglich auch auf die Grundstücke der Nachbarn übergreifen könnten. Könnte die Stadt nicht dafür sorgen, dass hier das brennbare Material verschwindet?

Kerstin Kinszorra bestätigt, dass es in der Stadt unzählige Grundstücke mit ausgetrockneten Pflanzen gibt. Ebenso wie auf einem Grundstück aufgestapeltes Brennholz für die Holzfeuerung können trockene Pflanzen schnell brennen. Hierfür bedürfte es jedoch Zündquellen mit Temperaturen ab 250 Grad. „Um eine Maßnahme im Rahmen der Gefahrenabwehr rechtmäßig treffen zu können, muss im Einzelfall ein besonderer Umstand gegeben sein, bei dem eine objektive gegenwärtige Gefahr besteht“, erläutert Kerstin Kinszorra.

Sprich: Ein Ereignis, das zu einem Brand führt, müsse unmittelbar bevorstehen. „Nur dann liegt eine konkrete Gefahr vor, die zum sicherheitsbehördlichen Einschreiten berechtigt“, so die Sprecherin der Stadt Magdeburg. Allein bei trockenem Gestrüpp sei ein solcher besonderer Umstand nicht zu sehen. Soweit allein brennbares Material ein solcher Umstand sein sollte, dürften nirgendwo Brennholz, Stroh, Heu oder ähnlich leicht entflammbare Materialien gelagert werden.