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Camping Wild-Camper in Magdeburg müssen mit Sanktionen rechnen

Unter den autark Reisenden steht Magdeburg weiterhin hoch im Kurs. Das offizielle Stellplatzangebot für Wohnmobile war zu Pfingsten voll gefüllt. Bei Wild-Campern in der freien Natur setzt das Ordnungsamt auf Hinweise aus der Bevölkerung.

Von Konstantin Kraft 25.05.2021, 04:15
Einige Wohnmobile mussten über Pfingsten  in der Sackgasse am Winterhafen kehrt machen, weil der Stellplatz voll war.
Einige Wohnmobile mussten über Pfingsten in der Sackgasse am Winterhafen kehrt machen, weil der Stellplatz voll war. Foto: Konstantin Kraft

Magdeburg - Die Buchstabenkürzel auf den Kennzeichen deuten auf weite Reisen hin: Die Wohnmobile, die am Pfingstwochenende im Stadtpark halten, sind unter anderem in München, Bielefeld, Coesfeld, Gotha und Oldenburg zugelassen. Allen ist gemein, dass sie keinen offiziellen Stellplatz auf einem der beliebten Plätze am Petriförder oder am Winterhafen ergattern konnten. Stattdessen verbringen sie die Nacht auf einer freien Fläche am Kleinen Stadtmarsch.

„Wir wollen gleich noch mal versuchen, einen Stellplatz zu finden“, sagt ein Wohnmobilkapitän aus Nordfriesland am Sonntagmorgen. Er sei auf der Durchreise nach Bayern. Am Abend zuvor wäre er von der Polizei darauf hingewiesen worden, dass er nur für eine Nacht auf der Fläche neben dem Messeplatz stehen dürfte. Ein paar Meter weiter parken zwei Camper aus Münster. Auch sie waren auf den offiziellen Stellplätzen im Bereich der Innenstadt nicht fündig geworden. Noch im Laufe des Tages wollten sie deshalb gen Einbeck aufbrechen. Dort gäbe es noch freie Plätze.

Einmaliges Übernachten akzeptiert

„Das einmalige Übernachten an einer erlaubten Stelle im öffentlichen Verkehrsraum wird in Magdeburg noch als Parken akzeptiert, wenn keine Campingmöbel aufgestellt oder Markisen ausgefahren werden“, erklärt Rathaussprecherin Kerstin Kinszorra auf Volksstimme-Nachfrage. Für das mehrmalige Übernachten, etwa auf einem öffentlichen Parkplatz, braucht es dagegen schon eine Genehmigung. Auf der Straße dürfe gemäß Gefahrenabwehrverordnung nicht übernachtet werden.

Gezielt kontrolliert würden abgestellte Wohnmobile durch das städtische Ordnungsamt nicht, heißt es aus dem Rathaus. „Sollte jedoch festgestellt werden, dass sich mehrere Wohnmobile an einer Stelle befinden, wird unverzüglich eingeschritten.“ Mögliche Sanktionen würden sich nach Ort und Ausmaß der vorgefundenen Verstöße richten. „Konkrete Beträge wurden nicht festgelegt.“

Platzverweis und Bußgeldverfahren

Ein anderes Thema sind Reisende, die wild in der Natur ihre Zelte aufschlagen. Etwa entlang der Elbe, in Wald- und Parkflächen. Auch das Umflutgelände scheint dafür anfällig. Der Ortschaftsrat in Pechau plädiert deshalb für mehr Kontrollen des Ordnungsamtes in dem Gebiet. Zwar seien die Ordnungshüter regelmäßig präsent, allerdings nicht zu den Zeiten, wo es tatsächlich zu Verstößen komme. Kontrollen müssten vielmehr in den Abendstunden und am Wochenende durchgeführt werden, so die Forderung.

Wer Wild-Camper mit Zelten in der freien Landschaft beobachtet, wird gebeten, dies dem Ordnungsamt oder der Polizei zu melden, so dass gezielte Kontrollen möglich werden, heißt es aus dem Rathaus. Sofern bei den Campern keine Erlaubnis vorliegt, würde durch das Ordnungsamt dann grundsätzlich ein Platzverweis ausgesprochen. „Mit Kulanz kann nicht gerechnet werden.“ Zudem werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.