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Brandschutz Millionen für Brandbekämpfung

06.04.2021, 22:00
ILLUSTRATION: Eurobanknoten liegen auf einem Tisch (gestellte Aufnahme). Die Europäische Statistikbehörde Eurostat veröffentlicht am 17.03.2021 Kennzahlen zur Inflation im Euroraum. +++ dpa-Bildfunk +++
ILLUSTRATION: Eurobanknoten liegen auf einem Tisch (gestellte Aufnahme). Die Europäische Statistikbehörde Eurostat veröffentlicht am 17.03.2021 Kennzahlen zur Inflation im Euroraum. +++ dpa-Bildfunk +++ dpa-Zentralbild

Von Bianca Oldekamp

Schönebeck l Die Stadt Schönebeck will es auf jeden Fall versuchen – so die Voraussetzungen denn gegeben sind. Die Stadtverwaltung will versuchen, Fördergelder für die Feuerwehr der Stadt zu bekommen. Denn kürzlich kündigte Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter (CDU) an, dass es im Zeitraum 2021 bis 2023 insgesamt 39,1 Millionen Euro des Landes Sachsen-Anhalt für den Brandschutz der Städte und Gemeinden gibt.

Konkret sieht es so aus, dass die insgesamt 39,1 Millionen Euro sich folgendermaßen zusammensetzen: Neun Millionen sind für die Feuerschutzsteuer gedacht, 29,523 Millionen Euro sind für die Förderung von Einsatzfahrzeugen als zentrale Anschaffung und Feuerwehrgerätehäuser und 580.000 Euro zur Förderung des Fahrerlaubniserwerbs gedacht. Schließlich darf so ein Einsatzfahrzeug nicht mit jeder Führerscheinklasse bewegt werden – und den speziellen Führerschein zu machen kostet.

Wehren sind Pflichtaufgabe

Kosten, die in der Theorie Städte und Gemeinden allein tragen müssen. Denn die Wehren sind eine sogenannte Pflichtaufgabe von Städten und Gemeinden, deren Kassen aber oftmals leer sind, gibt es doch auch zahlreiche andere Pflichtaufgaben. Mitunter auch deshalb wolle man jetzt einen Schwerpunkt beim Thema innere Sicherheit setzen, indem Feuerwehren, ohne die im Land nichts geht, finanziell unterstützt werden, so Innenminister Richter.

Verteilt werden die Gelder für die Feuerschutzsteuer an die Städte und Gemeinden  durch das Landesverwaltungsamt nach den entsprechenden Vorgaben (Verteilerschlüssel: Bevölkerungszahl, Fläche, Anzahl der Feuerwehren), erklärt das Innenministerium auf Nachfrage. Für die Stadt Schönebeck bedeutet dies 2021 circa 16.000  Euro. Die Auszahlung soll  im Juni erfolgen. Der Auszahlungsbetrag für 2022 und 2023 wird sich auf demselben Niveau bewegen. „Die Mittel dürfen durch die Kommunen nur für die ihnen nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz obliegenden Aufgaben verausgabt werden“, erklärt Danilo Weiser, Sprecher im Innenministerium.

Fristen bei Beantragung

Die Förderung von Einsatzfahrzeugen und Feuerwehrhäusern angeht, so sei diese laut des Sprechers für 2021 abgeschlossen. Schönebeck sei hier nicht bedacht. „Für 2022 könnten gegebenenfalls  noch Feuerwehrhäuser gefördert werden. Die Antragsfrist beim Landesverwaltungsamt läuft erst zum 30. April ab“, informiert Danilo Weiser. Im Jahr 2023 werden mit diesen Mitteln nur Einsatzfahrzeuge gefördert, die Antragsfrist läuft noch. Was die Förderung des Fahrerlaubniserwerbs angeht, so  erfolgt diese jährlich auf Antrag der einzelnen Gemeinden. Für 2021 könnte die Stadt Schönebeck 2000 Euro für den Erwerb von Fahrerlaubnissen erhalten.

Die dringlichste „Feuerwehrbaustelle“ in der Stadt ist zur Zeit das Feuerwehrgerätehaus Bad Salzelmen. Hier seien bereits Anträge auf Fördermittel gestellt worden (Volksstimme berichtete). Zudem soll es für die Ortsteilwehr Pretzien zwei neue Einsatzfahrzeuge geben. Ein Antrag wurde diesbezüglich für das Jahr 2022 gestellt, einer für das Jahr 2023, der laut Stadtsprecher Nahrstedt derzeit geprüft werde. Und auch für die Stadtteilfeuerwehr Schönebeck an der Tischlerstraße soll es zwei neue Einsatzfahrzeuge geben. Die Anträge für die Jahre 2022 beziehungsweise 2023 seien in Prüfung.

Europäische Fördergelder

Innenminister Richter kündigte allerdings nicht nur die knapp 40 Millionen für die Feuerwehren im Land an, sondern teilte auch mit, dass es in besagtem Zeitraum zwölf Millionen Euro aus dem EU-Programm „Eler“ für Sachsen-Anhalts Wehren geben werde – zweckgebunden für Feuerwehrgerätehäuser und die Schaffung von Löschwasserentnahmestellen.

Die Feuerwehrgerätehäuser sind – Bad Salzelmen ausgenommen – aber soweit ertüchtigt. „Das Ranieser Feuerwehrgerätehaus wurde beispielsweise auch mit Fördermitteln erbaut und im Jahr 2019 eingeweiht“, berichtet Nahrstedt.

Förderung unwahrscheinlich

Beim Thema Löschwasserentnahmestellen macht sich die Stadt nicht viel Hoffnung auf Förderung – die gibt es ohnehin nur für Gemeinden oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern. „In den Ortsteilen Plötzky und Pretzien ist auf Grund der Gesteinsausläufer des Westflämings ein Abteufen von Löschbrunnen nicht möglich. In Elbenau, Grünewalde und Ranies ist die Anzahl der vorhandenen Löschbrunnen ausreichend. Durch die Rahmenbedingungen ist eine Förderung daher unwahrscheinlich“, heißt es seitens der Stadtverwaltung. Doch dies werde dann noch zu gegebenem Zeitpunkt geprüft.

Grundsätzlich begrüße die Stadt Schönebeck Förderprogramme für den Brandschutz aber natürlich. „Eine Förderung ist auch immer eine Art Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit in den Feuerwehren“, heißt es aus dem Rathaus. Und sofern die  Stadt hiervon profitieren könne, diene dies natürlich der Entlastung des städtischen Haushalts. „Allerdings wurden in den vergangenen Jahren die Fördermittelanträge der Stadt Schönebeck abgelehnt“, merkt Nahrstedt an. Anträge stelle man aber trotzdem weiterhin.