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Biosphärenreservat Der lange Weg durch die Instanzen

DieAnerkennung des Biosphärenreservats Drömling bei Oebisfelde zieht sich hin. Dank interner Vorbereitung sind Grundlagen geschaffen.

Von Harald Schulz 21.10.2020, 22:00

Oebisfelde l Viele Eckdaten und Vereinbarungen für das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat Drömling stehen bereits fest. Dazu zählt insbesondere die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Die Grundvoraussetzung schlechthin wurde zum Auftakt des ersten Drömlingsfests im altmärkischen Kunrau im Juni 2019 feierlich von der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen) und dem niedersächsischen Umwelt-Staatssekretär Frank Doods unterzeichnet.

Eine zusätzliche Rückenstärkung für das länderübergreifende Miteinander folgte im November 2019 in der Wolfsburger Autostadt. Der VW-Konzern gab seine Absichtserklärung offiziell bekannt, das Projekt nachhaltig zu unterstützen. Ein erster entscheidender Schritt für die insgesamt zirka 38.500 Hektar umfassende Natur- und Erlebnislandschaft. Doch gut Ding braucht auch in diesem Fall die dafür notwendige Weile.

Für die Anerkennung durch das UNESCO-Komitee müssen aber umfangreiche Kriterien erfüllt sein, die in einem Erklärungskatalog entsprechend aufgelistet sein müssen. Wie der Leiter der Verwaltung des Biosphärenreservats Drömling in Oebisfelde, Fred Braumann, erläuterte, kann davon ausgegangen werden, dass solch ein kompletter Antrag allein 20 Hauptpunkte umfasst, die nochmals in etwa 160 Bereiche aufgegliedert sind. Schlussendlich, so Braumann, handelt es sich um bis zu 300 Seiten, gefüllt mit Erklärungen, Beschreibungen und weiterem Material – das alles in Facheng­lisch abgefasst.

„Nun war das ja nicht so, als wenn wir das nicht gewusst hätten“, erläutert Braumann diesen Aufwand. „Selbstverständlich hatten wir uns auf diesen Berg an Grundlagenarbeit vorbereitet und haben in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium das Projekt vorangetrieben. Nicht zuletzt haben wir ja auch den Status quo eines Biosphärenreservats Drömling in Sachsen-Anhalt erreicht. Noch dazu besteht die Kooperation mit dem Land Niedersachsen. Es ist also alles im Fluss“, unterstreicht Braumann die Zeitschiene, die trotzdem verlängert werden muss.

Das ist notwendig geworden, weil solch ein aufwendiges Antragsverfahren einfach nicht mit dem Personal der Reservats-Verwaltung zu stemmen ist. Es folgte eine Ausschreibung. Daraufhin traf gleich eine ganze Welle Post von Interessenten für das Erstellen des UNESCO-Antrages ein. Letztendlich entschloss sich die Reservats-Verwaltung in Oebisfelde aber dazu, die Grundvoraussetzungen selbst als Projekt für eine eigene Ausfertigung zu erstellen. Ein versierter Fachmann vor Ort, zudem Kenner der örtlichen Gegebenheiten, wurde mit Heiko Vollmann gefunden. Seit Februar 2019 ist er mittlerweile als Mitarbeiter in Oebisfelde aktiv, hat in einer Fleißarbeit den internen Antragsentwurf auf 197 Seiten zu Papier gebracht.

Dieser Entwurf dient mittlerweile dem Institut für Ökologie, E.C.O. aus Klagenfurt, das mit dem Erstellen der Antragserstellung beauftragt wurde, als Grundlage für die Ausarbeitung des Konstrukts. Das Antragswerk soll noch bis Ende des Jahres vorliegen, so die Braumann-Auskunft. Erst dann wird der UNESCO-Antrag dem sogenannten MAB-Komitee zur Prüfung zugesandt. Derzeit gibt es 158 Nationalkomitees in den 195 Mitgliedstaaten der UNESCO. In Deutschland hat die Bundesumweltministerin im Jahr 2018 das jetzige Nationalkomitee für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) neu berufen. Es ist aus 17 Persönlichkeiten der Bereiche Wissenschaft und Praxis zusammengesetzt.

Die Mitglieder des Komitees prüfen den Antrag nicht nur, sondern werden den Drömling im kommenden Frühjahr bereisen und die Kriterien in Augenschein nehmen. Nachdem diese Kommission ihre Stellungnahme abgegeben hat und der Antrag in der Endfassung genehmigt ist, muss das MAB-Komitee und das Bundesumweltministerium, nur das ist dazu legitimiert, den Antrag bis Ende September 2021 bei dem UNESCO-Anerkennungskomitee eingereicht haben. Dann erst erfolgt die letztendliche Prüfung der UNESCO auf Anerkennung des Antrages aus Oebisfelde.