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Konsenssuche Rittersaal gratis ist nicht mehr vorgesehen

Mit der Entscheidung des Ortschaftsrates Oebisfelde über Entgelte für die Nutzung des Rittersaals fällt eine Empfehlung für den Stadtrat.

Von Harald Schulz 17.02.2020, 20:00

Oebisfelde l Aus Sicht der Oebisfelder Ortsbürgermeisterin Bogumila Jacksch (UWG) muss die Möglichkeit bestehen, dass ehrenamtlich betriebene Vereinigungen, die Chorgemeinschaften und Vereine, die kulturelle Ziele nicht kommerziell verfolgen, den Rittersaal dann auch unentgeltlich nutzen können. Jacksch erinnert, dass es im Vorfeld für das Erstellen der Fördermittelanträge aus dem Rathaus geheißen habe, dass eben genau diese Interessenten auf solch kostenfreie Nutzung bauen können. Sie selbst, also Jacksch, habe sich auf diese Zusage bislang verlassen und habe dafür geworben.

Die Ortsbürgermeisterin sieht durch eine kostenfreie Nutzung nicht allein eine Wertschätzung engagierter Bürger, sondern verweist auch auf die Forderung, dass nach den Fördervorgaben eine 80–prozentige Auslastung durch kulturelle Veranstaltungen stattfinden müsse. „Davon hängen über 320 000 Euro Fördergelder ab“, mahnt Jacksch.

Ihr Werben stößt offensichtlich auf entsprechende Nachfragen, wie nunmehr die Anträge vom Frauenchor Wassensdorf und vom Männergesangverein Oebisfelde aufzeigen. Beide Chorgemeinschaften müssen sich im Verlauf dieses Jahres nach einem neuen Probenraum umsehen, was außerordentlich bedauert wird, so die Vorstände unisono. Da die Einnahmenseiten beider Chöre sich so gut wie ausschließlich aus Mitgliederbeiträgen summieren, müsse selbst der Kauf von Notenblättern gut überlegt werden, war zu erfahren. „Uns würde nachhaltig geholfen“, hofft Steffi Wetterling vom Frauenchor.

Der Kulturverein Castrum aus Oebisfelde hat im vergangenen Januar bei der Stadtverwaltung angefragt, nach welchen Kriterien eine Nutzung des Rittersaals berechnet werden soll. Vorsitzender Oliver Wolf will wissen, „wie sich die kulturelle von der kommerziellen Veranstaltung unterscheidet?“ Er hinterfragt zudem, ob es ausreicht, auf Eintritt zu verzichten, oder ist das Sammeln von Spenden bereits eine kommerzielle Voraussetzung? Wolf hätte auch eine Antwort auf die Frage, „ob es problematisch zu beurteilen ist, wenn bei einer kostenlos zu besuchenden Veranstaltung für Getränke ein Entgelt erhoben wird?“ Antworten erhält Wolf allerdings erst nach der Entscheidung durch den Stadtrat im März.

Wie Kämmerin Dörte Wulff auf Anfrage informiert, habe es wohl im Vorfeld des Antragsverfahrens eine Äußerung in Richtung einer kostenfreien Nutzung seitens der Stadtverwaltung gegeben. Auch die 80-prozentige Nutzung für kulturelle Zwecke findet sich im Nutzungskonzept wieder. Es wurde jedoch im Fördermittelantrag insbesondere fixiert, dass Veranstaltungen nicht kostenlos zu genehmigen sind, sondern der Entgeltordnung unterliegen.