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Abriss Bodewehr erhält eine Gnadenfrist

Das Oschersleber Bodewehr bleibt noch eine Weile erhalten.

Von André Ziegenmeyer 09.12.2019, 01:05

Oschersleben l Die Entscheidung ist bereits gefallen. 2016 hat der LHW einen Antrag gestellt, das Wehr abreißen zu dürfen. Das Bauwerk steht nämlich unter Denkmalschutz. Deshalb muss das Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde einem Rückbau zustimmen. Das ist auch geschehen, und zwar im Januar 2019. Allerdings unter bestimmten Bedingungen - sogenannten „Nebenbestimmungen“.

Tatsächlich reicht die Vorgeschichte sogar schon mehr als zehn Jahre zurück. Wie Denise Vopel vom Landesverwaltungsamt erklärt, hat der LHW das Bodewehr 2008 untersuchen lassen. „Im Ergebnis wurde der Rückbau empfohlen, da es für den Hochwasserschutz nicht benötigt wird“, so die Pressesprecherin.

„Auf Grund des starken Interesses der Kommune am Erhalt des Wehres wurde vom LHW daraufhin auch die Variante einer Wasserkraftnutzung am Standort geprüft und bewertet.“ Doch daraus wurde nichts. Grund waren laut Denise Vopel die Kosten.

Allein der nötige Ersatzneubau des Wehres hätte mit voraussichtlich 2,4 Millionen Euro zu Buche geschlagen. Hinzu wären „die Kosten des Wasserkraftneubaus“ und „nicht unerhebliche Umweltauflagen“ gekommen.

„Deshalb wurde ab Oktober 2015 der Rückbau des Bodewehrs als maßgebliche Option weiterverfolgt und im Jahr 2016 ein entsprechender Abbruchantrag beim Landesverwaltungsamt gestellt“, berichtet Denise Vopel. Eigentümer des Wehres sei übrigens das Land Sachsen-Anhalt.

Wie die Pressesprecherin erklärt, waren für die Bearbeitung des Antrages noch gewisse Nachweise notwendig. Die seien Ende 2018 vorgelegt worden, „so dass Anfang 2019 über den Antrag fristgerecht entschieden worden ist“, informiert Vopel.

Burkhard Henning als Direktor des LHW ergänzt: „Ein Abriss der historischen Wehranlage ist leider unumgänglich.“ Unter anderem sei Betonkrebs festgestellt worden. „Eine Sanierung solcher Art befallener Bauwerke ist nicht möglich. Der Zustand des Wehres zeigt sich somit inzwischen in einem in mehrere große Betonteile zerbrochenen Baukörper“, so Burkhard Henning.

Mit einem schnellen Abriss ist aber nicht zu rechnen. Dafür sorgen die Nebenbedingungen. Aktuell seien diese noch nicht erfüllt, „so dass die denkmalrechtliche Genehmigung nicht vollzogen werden darf“, hält Denise Vopel fest.

Um welche Bedingungen es geht, erklärt Burkhard Henning: „Diese Nebenbedingungen beinhalten im Wesentlichen eine gründliche Dokumentation des Bauwerkes, eine Klärung von Grundstücksangelegenheiten und eine Klärung von Einflüssen eines Rückbaues auf die Flora und Fauna in der Umgebung des jetzigen Wehres."

Die ersten beiden Punkte würden bis Ende des Jahres „im Wesentlichen abgearbeitet". „Die Einflüsse auf die Umwelt bedürfen jedoch noch weiterer umweltrechtlich vorgeschriebener Langzeituntersuchungen“, so Henning.

Ein Verschwinden des Wehres würde sich grundsätzlich positiv auswirken, weil die Bode dann durchgängig fließen könne. „Allerdings bedeuten die reinen Abrissarbeiten des Bauwerkes auch eine Beeinträchtigung der Natur.

So laufen derzeit noch längerfristige Untersuchungen zu schützenswerten Tieren und Pflanzen, die bei den Abrissarbeiten in ihrem Lebensraum gestört werden könnten“, führt der Direktor des LHW aus.

Beispielsweise gehe es um den Roten Milan, den Eisvogel, die Mopsfledermaus und das Bachneunauge. Sie stünden zum Teil unter strengem Schutz.

„Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann unter Würdigung der Einhaltung der Naturschutzgesetze mit den Planungsleistungen für den Rückbau des Wehres begonnen werden“, informiert Burkhard Henning.

Das bedeute auch, dass der Abriss immer wieder Pausen einlegen müsse, um auf Brut- und Laichzeiten Rücksicht zu nehmen. „Zudem ist ein ständiger Abfluss der Bode zu gewährleisten, was ebenso einem zügigen Rückbau entgegensteht.

Nicht unerwähnt bleiben darf auch die Tatsache, dass der Bereich des Wehres in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet des letzten Krieges liegt“, erklärt Henning. In diesem Zusammenhang müsse Zeit für Untersuchungen und die eventuelle Bergung von Funden eingeplant werden.

Das alles führe dazu, dass der Rückbau voraussichtlich erst im Jahr 2021 erfolgen könne. Die Komplettkosten beziffert Burkhard Henning mit rund 1,3 Millionen Euro. Laut Denise Vopel machen die eigentlichen Abrissarbeiten dabei nur etwa 175.000 Euro aus.

Auch nach dem Rückbau sollen einige Teile des Wehres erhalten bleiben. Wie Burkhard Henning ausführt, sollen sie „am linken Bodeufer, unmittelbar vor dem Knick des Flusslaufes in dem Bereich der Ufersicherung aufgestellt werden.

Dieses bedeutet, dass die Wehrwalze und die Schütztafeln genau in Verlängerung der Sichtachse der Brücke Großalslebener Straße sichtbar erhalten bleiben“, so der Direktor des LHW.